Definitionen Was ist der elektronische Personalausweis (ePA)?
Der Deutsche Bundestag beschloss am 19. Dezember 2008 die offizielle Einführung eines neuen Personalausweises. Gemäß dieses Beschlusses soll ein neuer elektronischer Personalausweis zum 1. November 2010 eingeführt werden.
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Der ePA hat das gängige Scheckkartenformat mit den Maßen 85,6 mm × 53,98 mm und ist damit deutlich kleiner als der alte Personalausweis. Ein elektronischer Personalausweis ist mit einem modernen RFID-Chip ausgestattet und dieser ermöglicht dem Nutzer die elektronische Authentisierung. Unterschieden wird dabei zwischen den hoheitlichen sowie den nicht hoheitlichen Funktionen.
Zu den hoheitlichen Funktionen gehören die biometriegestützten und elektronischen Funktionen des Personaldokuments, welche nur von den Behörden genutzt werden können. Zu den nicht hoheitlichen Funktionen zählt vor allem die elektronische Authentisierung über das Internet. Zum Einsatz kommt dabei das Protokoll PACE (Password Authenticated Connection Establishment).
Dieses wurde von der BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) entwickelt. Über das PACE können durch die Eingabe einer PIN verschiedene Informationen direkt aus dem Personalausweis ausgelesen werden. Wird die PIN 3 Mal falsch eingegeben, so muss erst eine PUK eingegeben werden. Diese funktioniert insgesamt nur zehn Mal. Dank der modernen RFID-Technik liegt die Kontaktreichweite zwischen 5 und 10 cm.
Der ePA dient der Datenspeicherung
Ein elektronischer Personalausweis ist nicht nur ein einfacher Ausweis, sondern auch ein Datenspeicher. Auf diesem werden folgende Informationen digital gespeichert: Der Familienname, der Vornahme, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift inklusive Postleitzahl, das Lichtbild und eine Seriennummer. Optional können auf dem ePA auch noch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Gleichzeitig ein elektronischer Reisepass
Jeder ePA übernimmt nicht nur die Funktion eines Personalausweises, sondern ist zusätzlich ein elektronischer Reisepass (ePAss). Mit diesem ePass profitieren die Träger von dem neuen Grenzkontrollsystem EasyPASS. Dazu wird nur ein elektronischer Reisepass gescannt und der Besitzer muss zusätzlich noch einen kurzen Blick in eine Kamera werfen und schon ist die Grenzkontrolle erfolgreich erledigt. Dies spart am Flughafen natürlich sehr viel Zeit.
Ein elektronischer Personalausweis besitzt eine praktische eFunktion
Ein elektronischer Personalausweis befindet sich mittlerweile in mehr als 35 Millionen deutschen Brieftaschen. Neben der neuen Optik der Plastikkarte ist vor allem die Online-Funktion die größte Neuerung im Vergleich zum alten Personalausweis. Diese Funktion sollte viele Dinge einfacher machen.
Zum Beispiel kann man sich damit im Internet ohne Aufwand identifizieren. Leider wird die eFunktion vom ePA noch kaum von den deutschen Bürgern genutzt. Laut einer Umfrage vom deutschen Marktforschungsunternehmen GfK haben bisher rund 85 Prozent die E-Funktionen vom ePA noch nie genutzt.
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