Websites von Kommunal- und Landesverwaltungen Zugang für alle Bürger

Autor Susanne Ehneß

Über den Status quo von barrierefreier IT in der Öffentlichen Verwaltung sprachen wir mit Ursula Weber, blinde Testexpertin für Barrierefreiheit, und mit André Meixner, Leiter Barrierefreiheits-Test bei T-Systems Multimedia Solutions.

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(Bild: Shutterstock/T-Systems)

Wurde die BITV 2.0 in den Bundesbehörden ausreichend umgesetzt?

Weber: Teils, teils. Die Umsetzungsfristen in der Verordnung ­haben inzwischen dazu geführt, dass viele Internetauftritte der Bundesbehörden im öffentlich zugänglichen Bereich auf den Hauptseiten deutlich barrierefreier geworden sind. In der Regel sind diese Seiten für blinde Menschen gut strukturiert, bedienbar und verständlich. Immer häufiger werden für gehörlose Menschen auch Angebote in Gebärdensprache und Leichter Sprache umgesetzt.

Auf den Unterseiten sieht es dann aber schon anders aus: Besonders Formulare, Tabellen und Dokumente, die zum Download angeboten werden, sind weniger gut zugänglich.

Meixner: Eine weitere große ­Herausforderung ist momentan die fortschreitende Digitalisierung der Behördenlandschaft. Schrittweise wird auf eine komplett ­digitale Aktenverwaltung (eAkte) gesetzt und damit auch auf eine digitale Kommunikation innerhalb der Behörden und mit den Bürgern. Gleichzeitig gilt es, die vielschichtige System- und Dokumentenlandschaft barrierefrei zu gestalten – nicht ganz einfach bei der gegebenen Komplexität.

Wie sieht der aktuelle Stand in den Kommunal- und Landesverwaltungen aus?

Meixner: Inzwischen hat jedes Bundesland ein eigenes Landesgleichstellungsgesetz. Schon 2003, ein Jahr nach der Verabschiedung des BGG, traten die ersten Landesgesetze in Kraft. Allerdings weichen sie teilweise vom Wortlaut des Bundesgesetzes ab und sind untereinander auch verschieden. Die heterogene Gesetzeslage in den Bundesländern führt dazu, dass Anforderungen an Barrierefreiheit unterschiedlich stark eingefordert und umgesetzt werden.

Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass die Länder ihre Auftritte zunehmend barrierefrei gestalten. Die öffentliche Diskussion über ­Inklusion, die Erarbeitung von Landesaktionsplänen, deren Umsetzung und weitere Gesetzesmaßnahmen erhöhen derzeit zusätzlich den Druck auf Kommunen und Länder.

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