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Gesetzliche Grundlagen
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Informationen aller öffentlichen Internet-Auftritte und -angebote der Einrichtungen der Bundesverwaltung uneingeschränkt nutzen können.
Die Verordnung trat 2002 erstmals in Kraft und wurde 2011 neu verfasst. Die letzten Umsetzungsfristen für die in der Verordnung hinterlegten Standards sind im vergangenen Jahr abgelaufen.
Auf Länder- und kommunaler Ebene greifen Landesgleichstellungsgesetze oder entsprechende Verordnungen, die größtenteils auf die BITV verweisen. Privatwirtschaftlich betriebene Internetangebote fallen ebenfalls nicht direkt in den Geltungsbereich der BITV. Hier greifen die Pflichten des Arbeitgebers zur Bereitstellung barrierefreier IT-Arbeitsplätze nach Sozialgesetzbuch (SGB IX §81), wobei die BITV meist als Testgrundlage hinzugezogen wird.
Terminhinweis
Am 29. September veranstaltet T-Systems Multimedia Solutions eine Konferenz zum Thema „Barrierefreie IT“. Unternehmer, Dienstleister, Sozialpartner und Politik tauschen sich in Potsdam über Barrierefreiheit aus. Mehr Infos gibt es online.
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