Websites von Kommunal- und Landesverwaltungen

Zugang für alle Bürger

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Gibt es eine Möglichkeit für Kommunen, ihre Websites auf Barrierefreiheit prüfen zu lassen?

Meixner: Ja. Wir haben einen Testprozess entwickelt, mit dem wir verlässlich prüfen können, ob Kommunen die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllen und wie gut sich Benutzer mit einer bestimmten ­Behinderung tatsächlich auf der Webseite zurecht finden. Dazu betrachten wir nicht ausschließlich die Kriterien der BITV, sondern es kommen vor allem auch Hilfsmittel, wie Bildschirmlese- oder Bildschirmlupen-Software, zum Einsatz. Wir konnten diesen Prozess bereits in über 1.000 Projekten erproben und sind dafür auch durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) zertifiziert.

Wie geht die Entwicklung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene weiter?

Meixner: Auf internationaler und auch Bundesebene passiert gerade eine ganze Menge. So wird ein europäischer Standard namens EN 301 549 erarbeitet, der Anforderungen an Barrierefreiheit für die Beschaffung von IT-Produkten durch die Öffentliche Hand definieren soll.

In Deutschland ist Barrierefreiheit noch kein verpflichtendes Vergabekriterium. Das kann sich auf Grund der EU-Richtlinien jedoch ändern.

In Deutschland stellt aktuell das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ der Bundesregierung die Weichen für die weitere Umsetzung der Barrierefreiheit. Hier geht es vor allem um die digitale Kommunikation mit Bürgern und Mitarbeitern (Stichwort: eAkte).

Besonders herausstellen kann man in diesem Zusammenhang auch das eJustice-Gesetz, welches 2018 in Kraft tritt und die Bereitstellung barrierefreier Kommunikationswege für Justizbelange fordert.

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