Verzögerungen beim Netzausbau

„Weiße Flecken“: Netz­betreibern droht Sanktion

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Telefónica Deutschland (O2) teilt mit, dass man die Auflage inzwischen in 55 Gebieten erfüllt habe. Anfang November waren es 45. Ein Telefónica-Sprecher weist darauf hin, dass man in fast allen der 500 Gebiete zwar keine 100 Megabit pro Sekunde schaffe, aber durch die Optimierung angrenzender Standorte „bereits eine leistungsfähige Mobilfunkversorgung über 4G/LTE hergestellt“ habe.

Aus Sicht der Telekom bedeutet das „temporäre Nichterreichen“ der Zahl 167 zum Jahreswechsel nicht, dass die Auflage nicht erreicht werde. Denn die schwierige Standortsuche und langwierige Genehmigungsverfahren spielen nach Darstellung des Firmensprechers eine entscheidende Rolle. Leider habe die mit den Bundesländern abgestimmte Behördenliste mit der Lage der weißen Flecken erst Ende 2021 vorgelegen. Die Suche und die Anmietung von Standorten – wenn man sie überhaupt bekomme – dauere im Schnitt sieben Monate, Genehmigungen dauerten acht bis zwölf Monate. Man werde der Bundesnetzagentur für jeden einzelnen Standort die Gründe offenlegen.

Das Regelwerk für die Frequenzauflagen enthält die Ausnahmemöglichkeit, dass Netzbetreiber von den Vorgaben abweichen können, sollte der Bau „rechtlich und tatsächlich“ nicht möglich gewesen sein. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich in einem Gebiet partout kein Grundstückseigentümer zur Vermietung bereiterklärt und daher auch kein Handymast gebaut werden kann.

Wahrscheinlich werden die drei Netzbetreiber Anfang Januar vermelden, dass sie zwar weniger als vorgesehen geschafft haben, dass es aber triftige Gründe gebe. Danach wird die Netzagentur jeden Fall überprüfen. Und was, wenn die Gründe als nicht stichhaltig befunden werden? Dann sollte die Behörde „ihren Instrumentenkasten“ nutzen, sagt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Maik Außendorf. „Sollten Einzelfallprüfungen ergeben, dass kein plausibles Fremdschulden vorlag, sollten Buß- oder Zwangsgelder verhängt werden.“

Ähnlich hatte sich im Vorfeld der Beiratssitzung bereits Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) geäußert, und auch Beiratsmitglied Reinhard Houben (FDP) vertritt diese Haltung. „In Einzelfällen kann es sein, dass ein neuer Funkmast schlicht und ergreifend nicht möglich war“, sagt der Bundestagsabgeordnete. „Aber eine große Zahl an weißen Flecken sollte es nicht sein – das wäre dann ein Problem, was die Bundesnetzagentur hart angehen sollte.“

Auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Durz ist für eine harte Gangart. „Nur wenn das Nicht-Einhalten von Versorgungsauflagen spürbare Folgen für die Unternehmen hat, werden sie auch bei künftigen Frequenzvergaben ernst genommen“, sagt er und fordert von der Netzagentur, „gestaffelte Sanktionsmöglichkeiten“ zu erarbeiten.

Eine andere Auflage der Frequenzauktion wird auf keinen Fall erreicht. Denn der designierte Handynetz-Betreiber 1&1, der 2019 erstmals eigenes Spektrum ersteigerte, muss bis zum Jahreswechsel eigentlich 1.000 eigene Antennenstandorte in Betrieb nehmen. Bereits im September teilte 1&1 mit, dieses Zwischenziel wegen Lieferengpässen bei einer beauftragten Infrastrukturfirma nicht erreichen zu können. „Um die so entstandene Lücke schnellstmöglich zu schließen, stehen wir in engem Austausch mit unseren weiteren Ausbaupartnern“, hieß es am Montag von 1&1. Man wolle das Zwischenziel nun im Sommer 2023 erreichen.

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