Definition Was ist die Bundesnetzagentur (BNetzA)?
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Als oberste deutsche Regulierungsbehörde bestehen ihre Aufgaben in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten. Eine weitere Aufgabe ist die Moderation von Schlichtungsverfahren. Die Bundesnetzagentur ist außerdem Zertifizierungsstelle nach dem Signaturgesetz.
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Zur Gestaltung der Digitalisierung und von eGovernment ist natürlich der Aufgabenbereich „Telekommunikation“ besonders wichtig. Ihren Aufgabenbreich in diesem Handlunsgfeld definiert die BNetzA so: „Verbraucherinnen, Verbraucher und auch die Wirtschaft sind in einer global vernetzten Welt immer mehr auf den reibungslosen Austausch von Daten und Informationen angewiesen. Das führt zu stark wachsenden Datenvolumina, die von den Netzen bewältigt werden müssen. Die Bundesnetzagentur unterstützt mit ihren Regulierungsentscheidungen den Aufbau moderner hochleistungsfähiger Netze in einem von nachhaltgem Wettbewerb geprägten Telekommunikationsmarkt.“
Die Entwicklung des Wettbewerbs im deutschen Telekommunikationsmarkt sei eine Erfolgsgeschichte. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von der Angebotsvielfalt und den seit der Liberalisierung des Marktes stark gesunkenen Preisen. Die Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur hätten diese Entwicklung maßgeblich gefördert. Die hohe Innovationskraft des Marktes erfordere zudem, dass die Regulierung ständig fortentwickelt werde. Dabei bleibe die Bundesnetzagentur den Zielen der Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und der Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte verpflichtet.
Ferner erfüllt die Bundesnetzagentur zahlreiche hoheitliche Aufgaben wie die Vergabe von Frequenzen und Ruf-nummern und kümmert sich um Datenschutz und die öffentliche Sicherheit in der Telekommunikation.
Die Bundesnetzagentur hilft aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher da, wenn diese zum Beispiel Schwierigkeiten beim Wechsel des Telefonanbieters haben. Die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur vermittelt in Streitfällen zwischen Endkunden und ihren Telekommunikationsanbietern. Zudem bekämpft die Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch, unerlaubte Telefonwerbung oder die rechtswidrige Abrechnung von Warteschleifen.
Qualifizierte Vertrauensdienste
Die Bundesnetzagentur ist als Aufsichtsstelle für folgende Vertrauensdienste zuständig:
--> elektronisches Siegel,
--> elektronischer Zeitstempel und
--> Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben.
Die Bundesnetzagentur verleiht Anbietern dieser Dienste und dem jeweiligen Dienst selbst den Status eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters für den jeweils von ihm erbrachten qualifizierten Vertrauensdienst. Der Status wird verliehen, wenn der Anbieter und der Dienst die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, kurz eIDAS-Verordnung, erfüllen.
Nachdem dem Vertrauensdiensteanbieter der Qualifikationsstatus verliehen wurde, darf er das EU-Vertrauenssiegel nach Artikel 23 eIDAS-Verordnung verwenden, um seinen qualifizierten Vertrauensdienst als solchen zu kennzeichnen.
Die Anbieter, die sich und ihre Dienste als qualifiziert bezeichnen dürfen, werden unter Angabe des jeweiligen Dienstes auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Energienetze
Das Stromversorgungssystem in Deutschland befindet sich mitten im größten Umbau seiner Geschichte. Die Bundesnetzagentur unterstützt mit ihren Entscheidungen konsequent die Umsetzung der Energiewende und wacht darüber, dass die hohe Qualität der Stromversorgung in Deutschland gesichert bleibt. Als Wettbewerbsbehörde regelt sie die Öffnung der Netze für neue Anbieter und sichert den Wettbewerb. Gleichzeitig ist die Bundesnetzagentur Ansprechpartner für Verbraucherfragen zum Thema Energie.
Post
Briefe und Pakete sind im Wirtschaftsleben und für die Bürgerinnen und Bürger von großer Wichtigkeit. Besonders der Paketmarkt gewinnt angesichts der Entwicklung des Internethandels weiter stark an Bedeutung. Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehören die Marktregulierung und die Wettbewerbsaufsicht über Postanbieter. Sie stellt sicher, dass eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet ist. Als Regulierer der Postmärkte legt die Bundesnetzagentur im Briefmarkt insbesondere die Bandbreiten fest, innerhalb derer Portoerhöhungen möglich sind.
Eisenbahn
Fairer Wettbewerb auf der Schiene: Fernzüge, Regionalbahnen, Gütertransporte auf der Schiene ist in Deutschland viel los. Die Bundesnetzagentur prüft, unter welchen Bedingungen alle Eisenbahnverkehrsunternehmen das Schienennetz nutzen können und ob ein diskriminierungsfreier Zugang zur Schieneninfrastruktur gewährleistet ist.
Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist die Bundesnetzagentur mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen:
--> Die Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur werden in den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post durch Beschlusskammern getroffen.
--> Die unmittelbar betroffenen Unternehmen können sich an den Beschlusskammerverfahren beteiligen lassen.
--> Die vom Verfahren berührten Wirtschaftskreise können beigeladen werden.
--> Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur basieren auf dem Telekommunikationsgesetz, dem Postgesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz und sind rechtlich überprüfbar.
--> Entscheidungen der Beschlusskammern können im Falle eines Rechtsstreits von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), nicht aufgehoben werden. Eine sogenannte Ministerentscheidung ist, abweichend von den Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), nicht vorgesehen.
--> Gegen die Entscheidungen der Beschlusskammern kann unmittelbar vor den Verwaltungsgerichten in den Bereichen Post und Telekommunikation und vor den Zivilgerichten im Bereich Energie geklagt werden. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt. Klagen im Hauptsacheverfahren haben keine aufschiebende Wirkung.
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