Definitionen Was ist die Nationale eGovernmentstrategie (NEGS)?
Die Nationale E-Governmentstrategie wurde im September 2010 verabschiedet und ist im Zusammenhang mit eGovernment eine der ersten Bemühungen, um die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen zu verbessern.
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Der IT-Planungsrat hat im September 2010 zur Verdeutlichung seines Auftrags gemäß Art. 91c GG eine Nationale E-Government-Strategie (NEGS) beschlossen. Sie basiert auf den Grundsätzen des Föderalismus, der Gewaltenteilung, der Subsidiarität und der kommunalen Selbstverwaltung und berücksichtigt die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen, die einen starken Einfluss auf die Verwaltung der Zukunft haben.
Die Anliegen von Bürgern und Unternehmen betreffen bei vielen Verfahren die Zuständigkeit von Behörden auf mehreren Verwaltungsebenen. Daher müssen Regelungen für eine Ebenen übergreifende Zusammenarbeit geschaffen und kontinuierlich weiterentwickelt werden, wobei Bund, Länder und Kommunen nach Möglichkeit abgestimmte Lösungen anstreben. Die NEGS soll dazu beitragen, die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit über alle Verwaltungsebenen hinweg zu unterstützen.
In die Überarbeitung der NEGS sind die Erfahrungen der letzten fünf Jahre eingeflossen. Die fortgeschriebene NEGS trägt insbesondere den Weiterentwicklungen in der Informationstechnik, den politischen Entwicklungen und den durch die kontinuierliche Arbeit gewonnenen Erkenntnissen Rechnung. Dabei reiht sie sich ein in die Strategien anderer Gremien, wie die Digitale Agenda der Bundesregierung 2014 - 2017 und die Nationale Geoinformations-Strategie (NGIS). In der Planung werden mithilfe bewährter Instrumente wie dem Aktionsplan oder der Standardisierungsagenda gemeinsame Prioritäten und Zielerwartungen – natürlich immer vorbehaltlich der Finanzierbarkeit – festgelegt oder fortgeschrieben.
Bei der Überarbeitung der NEGS wurde Wert darauf gelegt, Kernaussagen zu fokussieren und dadurch die Lesbarkeit zu verbessern. Damit soll die NEGS nicht nur Fachleuten, sondern auch Nutzern näher gebracht werden und das Thema eGovernment für einen größeren Interessentenkreis öffnen.
Die NEGS soll regelmäßig weiterentwickelt werden, um ihre Innovationskraft auch in Zukunft einem sich ändernden gesellschaftlichen Umfeld und unter neuen technologischen Rahmenbedingungen entfalten zu können.
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