Definitionen Was ist das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft?
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Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft regelt in Deutschland, wie Behörden Telekommunikations- und Telemedien-Daten abrufen dürfen. Es ist bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden. Und dies könnte wieder passieren.

Staatliche Stellen sind an jedem Tag darauf angewiesen, Daten von Nutzern abzurufen, die Dienste privater Telekommunikations- und Telemedien-Anbieter verwenden. Ziel ist es, diese zu identifizieren. Beispielsweise identifizieren die Polizei und die Geheimdienste in Deutschland jährlich allein 16 Millionen Inhaber von Telefonnummern automatisiert über die Bundesnetzagentur. Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist das Gesetz über die Bestandsdatenauskunft. Dieses hat eine relativ unrühmliche Historie, da es bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde.
Die Geschichte des Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft
Ursprünglich wurde das Gesetz zur Bestandsauskunft 2005 verabschiedet. Diese Regelung wurde jedoch 2012 vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Die Richter monierten, dass das Gesetz für jede auskunftssuchende Behörde eine eigene Rechtsgrundlage schaffen müsse. Die Novelle des Jahres 2013 trug diesem Umstand eigentlich Rechnung. Allerdings führte eine Änderung von § 112 Telekommunikationsgesetzes das automatisierte Auskunftsverfahren (AAV) ein. Mehr als 100 Behörden dürften dieses nutzen. Die Telemedien-Daten (alle Online-Dienste) werden dabei grundsätzlich gleich wie die Telekommunikations-Informationen behandelt. Dies bedeutet, dass die Befugnisse der Behörden durch die Automatisierungen sehr weit reichend waren.
Hiergegen führte eine Verfassungsbeschwerde im Sommer 2020 zum Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht kassierte das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erneut. Es bemängelte dabei, dass Nutzungsdaten (beispielsweise PINs oder Passwörter) mit Bestandsinformationen (Identifizierungsmerkmale wie Name oder Adresse) gleichgestellt wurden. Im Frühjahr 2021 verabschiedete der Bundestag deshalb eine Neufassung. Diese ist allerdings vermutlich ebenfalls verfassungswidrig, wie Anhörungen im Innenausschuss vor der Verabschiedung und Expertengutachten zeigten. Der Bundesrat verweigerte deshalb auch seine Zustimmung, weshalb die Neufassung noch nicht in Kraft getreten ist. Folgende Probleme bestehen demnach noch immer:
- Telemedien- und Telekommunikationsdaten werden nach wie vor identisch behandelt,
- Bundesregierung wird nicht (wie vom Verfassungsgericht vorgeschrieben) gezwungen, statische Erhebungen im Detail über die Auskünfte durchzuführen,
- Richtervorbehalt für Anfragen des Zollkriminalamtes wurde gestrichen,
- unzureichender Schutz der informationellen Selbstbestimmung.
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