Kommunen sollten Parkraum nicht mehr nur als feste Fläche planen, sondern als Teil ihrer Mobilitäts- und Flächenstrategie steuern. Laut einer IFH-Studie ist die Bevölkerung dabei zu Kompromissen bereit.
Parkraum ist ein knappes Gut in Innenstädten und sollte in den Augen von Mario Feghali stärker als kommunale Ressource behandelt werden.
(Bild: KI-generiert)
Für Kommunen entsteht zunehmend die neue Aufgabe, Parkraum nicht mehr nur als statische Fläche zu betrachten, sondern als Teil einer übergeordneten Mobilitäts- und Flächenstrategie. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Bevölkerung bei der Neuordnung von Parkraum deutlich kompromissbereiter ist, als es die öffentliche Debatte häufig vermuten lässt. 87 Prozent der Befragten würden weniger Stellplätze im öffentlichen Raum akzeptieren, wenn dafür gut erreichbare Parkhäuser oder Tiefgaragen zur Verfügung stehen. 73 Prozent sprechen sich dafür aus, Stellplätze stärker dorthin zu verlagern, wenn dadurch Platz für Grünflächen und Aufenthaltsbereiche entsteht.
Gleichzeitig bleibt die Erreichbarkeit zentral: 93 Prozent der Autofahrer sehen sie als Grundvoraussetzung für eine attraktive Innenstadt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Konflikt nicht allein an der Zahl der Stellplätze entscheidet. Für viele Menschen ist vielmehr entscheidend, ob Innenstädte weiterhin zuverlässig erreichbar bleiben und vorhandene Flächen sinnvoll genutzt werden. Dabei gewinnt die Digitalisierung an Bedeutung. Denn um Parkraum gezielter steuern zu können, müssen Städte zunächst wissen, wie vorhandene Kapazitäten tatsächlich genutzt werden.
Vom Stellplatz zur steuerbaren kommunalen Ressource
Lange Zeit wurde Parkraum vor allem physisch betrachtet. Eine Fläche war belegt oder frei, öffentlich oder privat, bewirtschaftet oder kostenlos. Für eine moderne Verkehrs- und Stadtplanung reicht diese Betrachtung jedoch immer weniger aus. Ebenso wichtig wird die Frage, wie Flächen tatsächlich genutzt werden: Zu welchen Zeiten entstehen besonders hohe Auslastungen? Wie lange bleiben Fahrzeuge durchschnittlich stehen? Welche Bereiche sind regelmäßig überlastet, während andere Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden? Und wie verändern Veranstaltungen, Baustellen oder saisonale Schwankungen die Nachfrage?
Digitale Parkraumbewirtschaftung kann solche Informationen verfügbar machen. Dadurch entsteht neben der physischen Infrastruktur eine zweite Ebene: eine Datengrundlage über Nutzung und Auslastung vorhandener Flächen. Für kommunale Entscheider ist das relevant, weil Parkraum damit nicht mehr ausschließlich statisch geplant werden muss. Bislang beruhen Entscheidungen über Stellplätze vielerorts auf punktuellen Erhebungen, Erfahrungswerten oder einzelnen Verkehrszählungen. Diese Informationen bleiben wichtig, bilden aber häufig nur einen bestimmten Zeitpunkt ab.
Digitale Systeme können ergänzend dazu kontinuierlich Erkenntnisse über tatsächliche Nutzungsmuster liefern. Dadurch lässt sich beispielsweise erkennen, ob ein vermeintlicher Kapazitätsmangel tatsächlich dauerhaft besteht oder nur zu bestimmten Tageszeiten auftritt. Aus der Frage nach zusätzlichen Stellflächen wird damit eine andere Fragestellung: Lassen sich vorhandene Kapazitäten effizienter nutzen?
Daten können Flächenkonflikte versachlichen
Gerade dort, wo unterschiedliche Nutzungsinteressen miteinander konkurrieren, können belastbare Daten eine wichtige Grundlage für kommunale Entscheidungen bilden. Soll eine Stellplatzfläche zugunsten eines Radwegs entfallen? Reichen die Kapazitäten eines nahe gelegenen Parkhauses aus? Solche Entscheidungen sind politisch und planerisch komplex.
Eine digitale Datengrundlage löst die dahinterliegenden Interessenkonflikte nicht. Sie kann aber helfen, deren Auswirkungen besser einzuschätzen. Das gilt auch für zeitlich wechselnde Nutzungen. In vielen Städten unterscheiden sich die Anforderungen an Flächen je nach Tageszeit erheblich. Beschäftigte benötigen morgens andere Kapazitäten als Besucher von Gastronomie oder Kultur am Abend. An Wochenenden entstehen wiederum andere Bewegungsmuster.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Werden solche Unterschiede sichtbar, können Kommunen Flächen differenzierter betrachten, statt ausschließlich mit statischen Annahmen zu planen. Damit verändert sich auch die Rolle der Parkraumbewirtschaftung. Sie wird vom überwiegend operativen Instrument zunehmend zu einem möglichen Bestandteil kommunaler Flächen- und Mobilitätssteuerung.
Auslastung wird zur Planungsgröße
Ein Beispiel ist die Auslastung bestehender Parkflächen. Sind Parkhäuser nur teilweise belegt, während gleichzeitig Straßenraum stark beansprucht wird, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass Kapazitäten besser in die Verkehrsführung eingebunden werden müssen. Umgekehrt können dauerhaft hohe Belegungsquoten sichtbar machen, an welchen Standorten Alternativen oder zusätzliche Mobilitätsangebote notwendig sind.
Auch für temporäre Situationen können solche Informationen relevant sein. Veranstaltungen, Baustellen oder größere Veränderungen der Verkehrsführung führen regelmäßig dazu, dass sich Mobilitätsströme kurzfristig verschieben. Je besser Kommunen bestehende Kapazitäten und ihre tatsächliche Nutzung kennen, desto gezielter können sie darauf reagieren.
Langfristig lassen sich entsprechende Daten außerdem in Stadtentwicklungsprozesse einbeziehen. Wenn beispielsweise ein Quartier umgestaltet wird, können Erkenntnisse über die bisherige Nutzung helfen, den tatsächlichen Stellplatzbedarf realistischer einzuschätzen. Dabei geht es nicht darum, aus vergangenen Daten automatisch zukünftige Entscheidungen abzuleiten. Sie bilden vielmehr eine zusätzliche Grundlage neben städtebaulichen, sozialen, wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Kriterien.
Digitalisierung ersetzt keine kommunale Strategie
Digitale Parkraumbewirtschaftung ist damit kein Selbstzweck. Ein technisches System allein beantwortet weder die Frage, wie viel Autoverkehr eine Innenstadt verträgt, noch wie öffentlicher Raum künftig verteilt werden sollte. Diese Entscheidungen bleiben Aufgabe von Politik, Verwaltung und Stadtplanung. Digitalisierung kann jedoch dafür sorgen, dass diese Entscheidungen auf einer breiteren Informationsbasis getroffen werden. Sie macht Nutzungsmuster sichtbar, ermöglicht eine kontinuierlichere Beobachtung von Veränderungen und kann helfen, die Wirkung neuer Maßnahmen besser zu bewerten.
Gerade darin liegt aus kommunaler Sicht der entscheidende Unterschied. Die Digitalisierung von Parkraum sollte nicht darauf reduziert werden, bestehende Bewirtschaftungsprozesse technisch effizienter abzubilden. Ihr größeres Potenzial liegt darin, einen bislang weitgehend statisch betrachteten Teil der städtischen Infrastruktur messbarer und damit besser steuerbar zu machen.
Die eigentliche Aufgabe ist die Verbindung der Systeme
Die aktuellen Studienergebnisse zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger eine Neuordnung von Parkraum durchaus akzeptieren können, solange Erreichbarkeit gewährleistet bleibt und der frei werdende Raum einen erkennbaren Mehrwert bietet. Für Kommunen eröffnet das Handlungsspielraum. Wer Flächen neu verteilt, muss genauer wissen, welche Kapazitäten vorhanden sind, wie diese genutzt werden und welche Auswirkungen Veränderungen auf das gesamte Mobilitätssystem haben. Genau deshalb wird die Frage nach digitalen Parkraumdaten in den kommenden Jahren voraussichtlich an Bedeutung gewinnen.
Parkraum sollte dabei weder isoliert als Problem des Autoverkehrs noch ausschließlich als technische Aufgabe der Bewirtschaftung verstanden werden. Er ist Teil der kommunalen Infrastruktur und konkurriert um denselben begrenzten öffentlichen Raum wie andere Verkehrsträger, Grünflächen, Aufenthaltsbereiche und wirtschaftliche Nutzungen. Die Digitalisierung kann Kommunen dabei helfen, diese Ressource transparenter zu organisieren. Entscheidend wird jedoch sein, Parkraumdaten dort verfügbar zu machen, wo Mobilität und Stadtentwicklung geplant werden. Erst dann wird aus einem digital erfassten Stellplatz tatsächlich ein Baustein einer intelligent gesteuerten Stadt.
Der Autor Mario Feghali ist Leiter Kundenbetreuung und Vertrieb bei Avantpark. Er begleitet Fragestellungen rund um die effiziente Nutzung bestehender Parkflächen und digitale Prozesse.