Es fehle in Deutschland nicht an Ideen für die Verwaltungsdigitalisierung, wohl aber an verbindlichen technischen Standards und einer übergreifenden Struktur, schreiben unsere Gastautoren. In ihrem Beitrag stellen sie Handlungsempfehlungen für eine „Deutschland-Architektur“ vor.
Technische Referenzarchitekturen „beschreiben Zielbilder, Strukturen, Rollenmodelle, Schnittstellenstandards und Sicherheitsanforderungen und sorgen dafür, dass unterschiedliche Systeme miteinander kommunizieren und koexistieren können“.
In der öffentlichen Verwaltung entstehen immer wieder beeindruckende Pilotprojekte – von KI-gestützten Fachverfahren bis zu digitalen Justizportalen. Doch so wirkungsvoll diese Projekte auch sind – sie bleiben oft Inseln in einem Meer aus veralteten Systemen. Die strukturellen Voraussetzungen, die digitale Innovation dauerhaft tragfähig machen, fehlen vielerorts. Was entsteht, ist kein vernetztes Gesamtsystem, sondern ein digitaler Flickenteppich.
Innovation ohne Fundament? Warum Pilotprojekte scheitern
Viele Projekte in Bund, Ländern und Kommunen scheitern nicht an der Innovationskraft, sondern daran, dass sie auf keiner stabilen technischen Grundlage ruhen. Das Beispiel „Einer für Alle" im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zeigt: Trotz politischer Unterstützung und erheblicher Förderung sind laut Verivox und dem IW Behörden Digimeter nur rund 14Prozent der OZG-Leistungen vollständig nutzbar, und Ende 2024 waren lediglich 166 von 575 Diensten flächendeckend verfügbar. Ohne verbindliche technische Standards und eine übergreifende Architektur bleiben viele gute Ideen stecken.
Die IT-Landschaft der Verwaltung ist historisch gewachsen, fachlich zersplittert und föderal unterschiedlich organisiert. Fachverfahren und Portale sind vielfach inkompatibel, Schnittstellen proprietär. Laut EU eGovernment Benchmark 2024 liegt Deutschland bei technischer Interoperabilität im unteren Drittel Europas. Auch der UN E-Government Development Index bescheinigt Deutschland Fortschritte, doch bei durchgängig vernetzten Diensten bleibt das Land deutlich hinter Staaten wie Estland, Dänemark oder Finnland zurück. Eine aktuelle Analyse aus der Verwaltungsforschung bestätigt diesen Eindruck: Deutschland bietet im EU-Vergleich vergleichsweise wenige interoperable Verwaltungsleistungen und leidet unter fehlenden übergreifenden Standards, die eine konsistente und anschlussfähige Digitalisierung ermöglichen.
Ein positives Gegenbeispiel aus Deutschland ist Hamburg: Hamburg zeigt, dass digitale Verwaltung nicht am politischen Willen scheitert, sondern von konsequenter Architektur abhängt – ein Bürgerportal, das mit BundID und eID nahtlos funktioniert, ein Gateway, das Prozesse mit KI aufbricht statt sie nur zu digitalisieren, und eine Urban Data Platform, die Verkehr und Energie intelligent steuert. Hamburg beweist damit, dass digitale Transformation in der Verwaltung längst machbar ist.
Ein Blick über Europa hinaus beweist, dass systemische E-Government-Architekturen auch in komplexen Staaten realisierbar sind: Die Türkei verfügt mit ihrem zentralen Portal e‑Devlet über mehr als 63 Mio. Nutzer:innen, über 7.400 Dienste und eine föderal strukturierte Registerarchitektur wie MERNIS – eine skalierbare, hoch integrierte Lösung, die auf zentraler Orchestrierung und klaren Architekturprinzipien basiert.
Interoperabilität ist nicht nur ein technisches Prinzip, sondern ein Grundpfeiler digitaler Souveränität. Wer unabhängig, skalierbar und innovativ handeln will, braucht verbindliche Architekturstandards – sonst entsteht keine digitale Selbstbestimmung, sondern digitale Abhängigkeit.
Technische Referenzarchitekturen sind keine bloßen Baupläne für Entwicklerteams. Sie sind strategische Leitplanken, die eine gemeinsame technische Sprache über Behörden- und Föderationsebenen hinweg ermöglichen. Sie beschreiben Zielbilder, Strukturen, Rollenmodelle, Schnittstellenstandards und Sicherheitsanforderungen und sorgen dafür, dass unterschiedliche Systeme miteinander kommunizieren und koexistieren können. In einer zunehmend vernetzten Verwaltungswelt sind sie die Voraussetzung für Skalierbarkeit, Nachnutzbarkeit und langfristige Wartbarkeit von IT-Lösungen.
Gleichzeitig sind sie auch ein Steuerungsinstrument: Sie ermöglichen es, IT-Beschaffung und Projektförderung systematisch auszurichten, technische Abhängigkeiten zu vermeiden und Innovationsfähigkeit in komplexen Landschaften sicherzustellen. Ohne eine solche Architektur wird jede Digitalisierung zur Einzelfallentscheidung – leider mit hohen Kosten, Integrationsproblemen und geringer Wiederverwendbarkeit.
Ein praxisnahes Beispiel liefert Estland mit seiner X‑Road-Plattform: Ein offener, föderal abgestimmter Data Exchange Layer, der seit 2001 ein separates IT-Ökosystem mit hunderten Systemen, digitaler Identität und 3 Mrd. jährlichen Transaktionen verbindet. Die Plattform ermöglicht das Once‑Only‑Prinzip, grenzt sich durch datenschutzkonforme Protokolle (XAdES, TSL, Signaturen) ab und garantiert Interoperabilität durch offene, standardisierte Schnittstellen – nicht nur national, sondern grenzüberschreitend, z. B. mit Finnland. Das Ergebnis: eine nahtlos vernetzte Verwaltung, in der Bürgerinnen und Bürger nahezu alle Dienste digital nutzen können, ohne mehrfach dieselben Daten eingeben zu müssen.
Stand: 08.12.2025
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Internationale Beispiele wie die European Interoperability Reference Architecture (EIRA) oder das Estnische Government Interoperability Framework zeigen, wie effektive Architekturrichtlinien über Jahre hinweg eine gesamte Verwaltung modernisieren können. Auch in Deutschland existieren mit SAGA (Standards und Architekturen für E‑Government‑Anwendungen) auf Bundesebene und branchenspezifischen Leitlinien funktionierende Ansätze. Doch sie sind meist unverbindlich, veraltet oder schlecht abgestimmt, insbesondere wenn föderale Strukturen, kommunale IT-Dienstleister oder sektorale Plattformen hinzukommen.
Damit Architekturen nicht bloße Empfehlungspapiere bleiben, braucht es Verbindlichkeit, Governance und Pflege: klare Vorgaben in Förderlinien, verpflichtende Einhaltung bei Projekten mit öffentlicher Finanzierung und eine zentrale Stelle, die Weiterentwicklung, Dokumentation und Compliance sicherstellt. Nur dann kann Verwaltung IT nicht nur beschaffen, sondern aktiv gestalten – mit einem gemeinsamen architektonischen Fundament. Diese Stelle macht nicht nur Vorgaben, sondern ist auch zuständig für die Durchsetzung im Sinne von Abnahmen, indem eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird.
Plädoyer für föderal gestaltbare Architektur
Die Referenzarchitekturidee steht nicht für sich allein: Sie ist anschlussfähig an bestehende Strategien wie die KI-Strategie der Bundesregierung, die Cloud-Strategie des Bundes sowie europäische Initiativen wie Gaia-X. Eine moderne Architektur muss die Anforderungen dieser Vorhaben integrieren können – sowohl technisch als auch regulatorisch.