Zwischen Innovation und Interoperabilität

Warum die Verwaltung neue technische Referenzarchitekturen braucht

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Daher benötigt die Verwaltung eine „Deutschland.Architektur" – einen föderal abgestimmten Referenzrahmen, der technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen integriert. Dieser muss vier Prinzipien folgen:

  • Offenheit: Keine Abhängigkeit von proprietären Systemen,
  • Sicherheit: Einheitliche Authentifizierung und Zugriffskonzepte,
  • Interoperabilität: Klare Schnittstellenstandards und Datenmodelle,
  • Evolution: Technologische Weiterentwicklung ohne Reibungsverluste.

Lessons learned: Justizportale

Die Digitalisierung der Gesetzgebungsprozesse auf Bundesebene zeigt, dass Standard-APIs, durchgängige Datenmodelle und interoperables Authentifizierungsmanagement fehlen, was den Austausch mit Justizportalen erschwert.

  • Die Digitale Rechtsantragstelle (BMJ + DigitalService, 10 Länder, 18 Gerichte, live seit Aug 2024) wurde 2024 mit dem „Preis für gute Verwaltung“ ausgezeichnet, ein starkes Signal für Nutzerzentrierung in der Justiz. Doch technisch fehlt noch die durchgehende strukturierte Datenübertragung in die Fachverfahren, sodass die Plattform bislang nicht tief in die Justizinfrastruktur integriert ist.
  • Das Fluggastrechte-Klageportal ist exemplarisch für Nutzerfokus, aber ohne verbindliche API-Vorgaben an den Workflow gebunden.
  • KI-Innovationen wie FraUKe und Codefy am LG Frankfurt machen zwar Tempo, aber ohne gemeinsames Architekturmodell fehlt ihnen die Anschlussfähigkeit und damit der Weg in ein nachhaltiges Gesamtsystem.

Auch e-CODEX, das EU-weite Projekt zur Justizvernetzung, leidet unter fehlender nationaler Integration in bestehende Portalstrukturen. Diese Beispiele belegen: Ohne gemeinsame Architektur entstehen Insellösungen, nicht aus Mangel an Ideen, sondern an Struktur.

Handlungsempfehlungen für die Deutschland.Architektur

  • Einführung einer "Deutschland.Architektur" als verbindlicher Referenzrahmen. Was der Verwaltung fehlt, ist ein strategisch abgestimmter, technischer Rahmen, der über föderale Ebenen hinweg verbindlich angewendet wird. Eine solche Architektur würde technische Prinzipien, Schnittstellen und Datenmodelle festlegen – und so dafür sorgen, dass digitale Lösungen anschlussfähig, interoperabel und skalierbar sind. Sie sollte vergleichbar mit der OZG-Rahmenarchitektur sein, aber deutlich verbindlicher, strategischer und langfristiger gedacht.
  • Verankerung von Schnittstellenstandards und Open Source in Vergabe- und Fördermechanismen. Vergaben und Projektförderungen sollten an die Einhaltung technischer Standards und die Nutzung offener Schnittstellen gekoppelt sein. Das schafft nicht nur Kompatibilität, sondern verhindert auch Lock-in-Effekte und fördert Nachnutzbarkeit. Open Source sollte zudem aktiv gefördert und als gleichwertige oder bevorzugte Lösung bei Ausschreibungen anerkannt werden
  • Stärkung von Architekturgremien mit echter Steuerungswirkung, z. B. bei IT-Beschaffungen. Architekturgremien dürfen keine zahnlosen Beratungseinheiten sein, sondern müssen verbindliche Vorgaben machen können. Ihre Rolle sollte sich nicht nur auf Strategiepapier und technische Reviews beschränken, sondern in konkrete Entscheidungen bei Beschaffungen, Projektförderungen und Standardisierungen münden. Eine Verknüpfung mit bestehenden Institutionen wie dem IT-Planungsrat wäre sinnvoll.
  • Pilotprojekte als Beta-Plattformen, nicht als Einzellösungen – mit iterativer Architekturvalidierung. Statt abgeschlossener „Leuchttürme“ braucht es Pilotprojekte, die iterativ und architekturorientiert entwickelt werden. Sie sollten als Testfelder für Referenzarchitekturen dienen und frühzeitig auf Schnittstellen- und Integrationsfähigkeit geprüft werden. So entsteht kein Einweg-Digitalprojekt, sondern eine Plattform, die skalierbar und nachnutzbar ist – über Ressorts und föderale Grenzen hinweg.
  • Rechtsrahmen für mehr Verbindlichkeit anpassen: Um Referenzarchitekturen wirksam zu verankern, braucht es einen tragfähigen Rechtsrahmen. Denkbar wären Änderungen am IT-Staatsvertrag, Anpassungen im Vergaberecht (z. B. in § 97 GWB) oder die explizite Aufnahme technischer Architekturstandards im Rahmen eines zukünftigen OZG 2.0. Nur durch rechtliche Verbindlichkeit kann die nötige Steuerungswirkung entfaltet werden.

Die digitale Verwaltung der Zukunft entsteht nicht durch Technologie allein, sondern durch den Mut, gemeinsame Strukturen zu schaffen. Solange jede Behörde ihr eigenes System baut, werden wir weiter Zeit, Geld und Vertrauen verspielen. Was wir brauchen, ist kein weiteres Pilotprojekt, sondern ein verbindliches Architekturverständnis, ein gemeinsames Rückgrat für digitale Lösungen in Deutschland. Referenzarchitekturen sind keine akademische Spielerei für IT-Expertinnen, sondern sie bilden das Fundament einer modernen digitalen Staatlichkeit. Sie ermöglichen, was heute fehlt: Anschlussfähigkeit, Nachnutzbarkeit, Sicherheit und Geschwindigkeit. Wer digitale Souveränität ernst meint, muss jetzt handeln. Die Spitzen der Politik und Verwaltung sind gefordert, Rahmen zu setzen, Standards zu verpflichten und IT endlich strategisch zu denken, nicht als Kostenstelle, sondern als Infrastruktur für Demokratie im 21. Jahrhundert.

Emrah Karakoc
ist Senior Management Consultant bei publicplan GmbH. Seine Schwerpunkte liegen in der Leitung technischer Großprojekte, dem Architekturmanagement, der agilen Skalierung auf Projekt-, Produkt- und Teamebene sowie in der Entwicklung anschlussfähiger Schnittstellen innerhalb föderaler IT-Landschaften.

Bildquelle: Emrah Karakoc / publicplan GmbH

Sara Michalelis
ist Senior Management Consultant bei publicplan GmbH. Ihre Schwerpunkte liegen in der fachlichen Modellierung von Anforderungen, der Weiterentwicklung digitaler Fachanwendungen sowie der Gestaltung innovativer, rechtlich fundierter Lösungsarchitekturen.

Bildquelle: Sara Michalelis / publicplan GmbH

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