Migrationsverwaltungsdigitalisierungs­weiterentwicklungsgesetz
MDWG soll Prozesse beschleunigen

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Die Bundesregierung hat Mitte Februar einen umfassenden Gesetzentwurf zur Modernisierung der Migrationsverwaltung vorgelegt. Darin werden ein verbesserter Datenaustausch und eine Entlastung der Bürger forciert.

Die Ausländerbehörden genossen bislang nicht den Ruf, perfekt digitalisiert zu sein. Dies soll sich mit dem MDWG nun ändern.(Bild: ©  kwarner - stock.adobe.com)
Die Ausländerbehörden genossen bislang nicht den Ruf, perfekt digitalisiert zu sein. Dies soll sich mit dem MDWG nun ändern.
(Bild: © kwarner - stock.adobe.com)

Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung der Migrationsverwaltung einen großen Schritt in Richtung Modernisierung des deutschen Ausländerrechts gemacht. Der vorgelegte Gesetzentwurf mit dem griffigen Namen Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz zielt darauf ab, durch konsequente Digitalisierung und intelligente Datennutzung sowohl die Verwaltungseffizienz zu steigern als auch die Bürgerinnen und Bürger erheblich zu entlasten. Die Migrationsverwaltung soll fit für das digitale Zeitalter gemacht werden, und gleichzeitig sollen die hohen deutschen Standards bei Datenschutz und Rechtssicherheit erhalten bleiben.

Schluss mit wiederholten Behördengängen

Das Herzstück des Gesetzentwurfs bildet die Möglichkeit zur mehrfachen Verwendung bereits erhobener biometrischer Daten. Künftig sollen Lichtbilder, Fingerabdrücke und Unterschriften, die einmal im Rahmen aufenthalts- oder asylrechtlicher Verfahren erfasst wurden, für die Ausstellung weiterer Dokumente wiederverwendet werden können. Diese Regelung soll für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren bei Erwachsenen und bis zu fünf Jahren bei Kindern und Jugendlichen gelten. Eng verknüpft mit dieser Mehrfachnutzung biometrischer Daten ist die Einrichtung einer zentralen Speichermöglichkeit für Identitätsprüfungsdaten im Ausländerzentralregister. Das bereits bestehende Register wird damit zu einer Art digitalem Rückgrat der gesamten Migrationsverwaltung ausgebaut. Hat eine Ausländerbehörde die Identität einer Person einmal sorgfältig geprüft und verifiziert, werden diese Informationen zentral gespeichert und können von anderen Behörden abgerufen werden. Die mehrfache Prüfung derselben Sachverhalte entfällt, Fehlerquellen werden reduziert und Verwaltungsverfahren erheblich beschleunigt.

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