EU-Datenschutzgrundverordnung Update: Stand der DSGVO-Umsetzung in den Bundesländern
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die bereits am 24. Mai 2016 in Kraft trat, in allen EU-Mitgliedstaaten. Wie die einzelnen Bundesländer mit der Umsetzung vorankommen und was sich im Vergleich zur jeweiligen vorherigen Regelung ändert, hat eGovernment Computing zusammengefasst.
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Update: Wir haben nun auch die Antwort des Saarlands erhalten. Diese finden Sie in der Bildergalerie.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), im Englischen General Data Protection Regulation (GDPR) genannt, regelt nun auch die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Behörden und Einrichtungen aller 28 EU-Mitgliedsstaaten. Damit sollen die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre von Bürgern innerhalb der Europäischen Union sichergestellt und der freie Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt gewährleistet werden. Privatpersonen haben also künftig das Recht zu erfahren, welche Daten unter anderem Behörden und Kommunen von ihnen erhoben haben und was damit gemacht wird. Bislang hatte die Öffentliche Hand beim Thema Datenschutz eine Sonderstellung gegenüber privaten Unternehmen und unterlag eigenen Vorschriften.
Hier können Sie alle 99 Artikel der EU-DSGVO nachlesen.
Das ändert sich durch die GDPR
Die Bundesländer, die bereits auf die Anfrage von eGovernment Computing geantwortet haben, liegen in den letzten Zügen der Beratungen und wollen die entsprechenden Gesetzesanpassungen bis zum Stichtag 25. Mai 2018 vollzogen haben.
Die EU-DSGVO gibt vor, das ihr widersprechende landeseigene Regelungen ebenso wie gleichlautende Vorschriften aufzuheben sind. Deshalb enthalten die meisten Landesgesetze hauptsächlich noch ergänzende Bestimmungen zur Durchführung. Dennoch wollen einige Bundesländer den unionsrechtlich eingeräumten Spielraum nutzen, um bewährte Funktionen und Strukturen des bislang geltenden Datenschutzrechts aufrecht zu erhalten.
Was sich im einzelnen in Bayern, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ändert, sehen Sie in unserer Bildergalerie.
Was sich in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der Umsetzung der EU-DSGVO tut, lesen Sie in folgenden Artikeln:
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Bremen stellt sich auf EU-Datenschutz-Grundverordnung ein
Senat beschließt Entwurf eines Ausführungsgesetzes
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Mecklenburg-Vorpommern setzt Datenschutz-Grundverordnung um
Landesverfassung wird EU-Recht angepasst
Von den folgenden Bundesländern haben wir leider bis Redaktionsschluss keine Antwort bekommen:
- Baden-Württemberg
- Hamburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
Sobald deren Antworten eintreffen, werden wir den Artikel entsprechend updaten.
Weitere Informationen zum Thema DSGVO finden Sie in folgendem Artikel:
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EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die DSGVO und ihre Bedeutung für öffentliche Institutionen
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