Gesetze und Verordnungen sind sehr komplexe Texte, die strengen formalen Kriterien genügen müssen, um Mehrdeutigkeiten auszuschließen. Die Mehrzahl der heutzutage verkündeten Gesetze und Verordnungen ändern bereits bestehendes Recht, schaffen also keine gänzlich neuen Regelungen. Solche Änderungsgesetze und -verordnungen folgen einer speziellen Rechtsetzungstechnik. Sie enthalten ausschließlich Änderungsanweisungen wie „In § 23 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort ,Wahlumschläge’ durch das Wort ,Stimmzettel’ ersetzt“.
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