(Archiv: Vogel Business Media)
Gemeinschaftsprojekt „Unsere Verwaltung“

Von Insellösungen zu integrierten Anwendungen

In der Vergangenheit war es bisher so, dass jeder Hersteller von Fachverfahren für Verwaltungen seine Dienste einzeln und autark angeboten hat. Die Folge davon waren Insellösungen. Das Gemeinschaftsprojekt „Unsere Verwaltung“ zeigt, dass es auch anders geht. Im Rahmen dieses Projekts fügen nun sieben Partnerunternehmen und drei Sponsoren ihre einzelnen Fachanwendungen für die Öffentliche Verwaltung zu einer Gesamtlösung zusammen und zeigen damit, welchen Mehrwert das elektronische Zusammenspiel verschiedener Lösungen für den Kunden bringen kann.

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Anbieter zum Thema

Das Organigramm zeigt die Kooperation föderaler Fachgremien (Quelle: BMI/IT-Stab) (Archiv: Vogel Business Media)
Trends & Perspektiven

eGovernment ist Motor der Verwaltungsmodernisierung

Noch nie waren die Zeiten für eGovernment so günstig wie im Moment. Der weltweite Wettbewerb um wirtschafts- und bürgerfreundliche Standorte schärft den Blick für die Notwendigkeit, die Öffentliche Verwaltung mithilfe der Informationstechnologien und des Internet zu modernisieren. Dieser Trend wird durch den europäischen Binnenmarkt gestärkt. Deutschland-Online-Projekte wie die technische Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie werden zu einem kräftigen Motor für die Verwaltungsmodernisierung.

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Martin Schallbruch (Archiv: Vogel Business Media)
Drei Initiativen:

Verwaltungsmodernisierung bis 2010

Bürger, Wirtschaft und Behörden von bürokratischen Kosten und Pflichten zu entlasten, ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. So folgt Deutschland ab 2007 mit der Einführung der Bürokratiekostenmessung auf der Grundlage des Standardkosten-Modells den Empfehlungen der Europäischen Union und der OECD. Zugleich wird die Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der nationalen ebenso wie der europäischen Wirtschaft unterstützt.

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 (Archiv: Vogel Business Media)
Elektronische Signatur

Mit dem Personalausweis im Internet unterschreiben

Die Einführung des elektronischen Personalausweises bringt endlich eine sichere und verlässliche Identitätsprüfung ins Internet. Der elektronische Personalausweis überträgt die universelle Ausweisfunktion, wie sie der Personalausweis als sicheres Identifikationsdokument bereits besitzt, auf eGovernment- und eBusiness-Anwendungen. Während jeder neue Ausweis die Authentisierungsfunktion bereits automatisch mitbringt, soll zusätzlich noch die digitale Signatur nach dem momentanen Stand der Planung von jedem Bürger nachträglich aktiviert werden können. Ob der elektronischen Unterschrift dadurch zum endgültigen Durchbruch verholfen werden kann, bleibt vorerst offen.

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 (Archiv: Vogel Business Media)
Hessen macht‘s:

IT-Controlling in eGovernment-Projekten

Die Erfassung, Überwachung und Steuerung von IT-Kosten ist ein wesentliches Element eines leistungsfähigen Finanz- und Budgetcontrollings im Bereich der Informationstechnik. Dies gilt umso mehr für eGovernment-Projekte, die durch ihre organisatorische und technische Komplexität charakterisiert werden.

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Entscheidend für den Erfolg der Einführung von eGovernment-Lösungen sind die Motivation und die Akzeptanz durch die Endanwender (Archiv: Vogel Business Media)
Akzeptanz bei den Mitarbeitern

Die Öffentliche Verwaltung in der eGovernment-Falle?

eGovernment besaß und besitzt in Deutschland eine tragende Bedeutung. Mächtige Programme wurden auf Bundes- und Landesebene ins Leben gerufen, um die vorhandenen technischen Möglichkeiten für die Modernisierung des Verwaltungshandelns zu nutzen. Viele Statusberichte wurden erzeugt, um die gegenwärtige Position von eGovernment zwischen dem suggerierten Anspruch und der tatsächlichen Wirklichkeit zu lokalisieren. Diesen soll kein neuer hinzugefügt werden.

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Bei Gesetzesänderungen erwartet die Justiz die Einhaltung eindeutiger Regeln (Archiv: Vogel Business Media)
eNorm

Komplexe Gesetzestexte – leicht erstellt

Gesetze und Verordnungen sind sehr komplexe Texte, die strengen formalen Kriterien genügen müssen, um Mehrdeutigkeiten auszuschließen. Die Mehrzahl der heutzutage verkündeten Gesetze und Verordnungen ändern bereits bestehendes Recht, schaffen also keine gänzlich neuen Regelungen. Solche Änderungsgesetze und -verordnungen folgen einer speziellen Rechtsetzungstechnik. Sie enthalten ausschließlich Änderungsanweisungen wie „In § 23 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort ,Wahlumschläge’ durch das Wort ,Stimmzettel’ ersetzt“.

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 (Archiv: Vogel Business Media)
Software-Entwicklung

Staatswirtschaft oder Privatwirtschaft?

In Deutschland besteht ein ordnungspolitischer Grundkonsens, weite Teile der sogenannten Daseinsvorsorge – wie Rundfunk, Telekommunikation oder die Energieversorgung – in private Hände zu legen und auch dort zu belassen. Ausdrückliche Regelungen über die Grenzen der erwerbswirtschaftlichen Betätigung der Öffentlichen Hand finden sich etwa in den Gemeindeordnungen: Demnach ist die erwerbswirtschaftliche Betätigung der Kommune nur zulässig, wenn der beabsichtigte Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch ein anderes (ein privatwirtschaftliches Unternehmen) erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

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