eNorm Komplexe Gesetzestexte – leicht erstellt
Gesetze und Verordnungen sind sehr komplexe Texte, die strengen formalen Kriterien genügen müssen, um Mehrdeutigkeiten auszuschließen. Die Mehrzahl der heutzutage verkündeten Gesetze und Verordnungen ändern bereits bestehendes Recht, schaffen also keine gänzlich neuen Regelungen. Solche Änderungsgesetze und -verordnungen folgen einer speziellen Rechtsetzungstechnik. Sie enthalten ausschließlich Änderungsanweisungen wie „In § 23 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort ,Wahlumschläge’ durch das Wort ,Stimmzettel’ ersetzt“.
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Änderungsgesetze und -verordnungen sind inhaltlich schwer nachzuvollziehen, weil sie sich nur im Zusammenhang mit dem Ursprungstext erschließen. Die Gestaltung von Änderungsgesetzen und -verordnungen verlangt besondere Sorgfalt der Legisten. Im „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ sind die Regeln zur Gestaltung von Änderungsvorschriften im Einzelnen festgelegt. Inzwischen können Legisten bei der Einhaltung dieser Anforderungen durch Software weitgehend unterstützt werden.
Konsolidierte Gesetzestexte
Für Anwender von Rechtsvorschriften (Richter, Anwälte, aber auch jeder Bürger) ist es meist schwierig und sehr aufwendig, deren aktuell gültigen Wortlaut ausgehend vom Ursprungstext über die späteren, oft mehrfachen Änderungen zu ermitteln. Verschiedene Verlage und Informationsanbieter haben sich darauf spezialisiert, die Änderungsvorschriften nacheinander, teilweise automatisiert, in die jeweiligen Ursprungstexte einzuarbeiten, um dem Anwender die konsolidierte Fassung eines Gesetzes oder einer Verordnung zur Verfügung zu stellen. Aber auch bei einer Automatisierung dieses Prozesses müssen die formalen Vorgaben zur Gestaltung der Gesetzestexte unbedingt eingehalten werden.
Voraussetzung für das Wirksamwerden der Gesetze und Verordnungen ist ihre Verkündung. Nach dem Grundgesetz müssen Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Für Rechtsverordnungen kann der Gesetzgeber ein anderes Verkündungsmedium festlegen. So können viele Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger oder im Verkehrsblatt verkündet werden. Mittlerweile besteht für bestimmte Rechtsverordnungen bereits die Möglichkeit, diese ausschließlich digital im elektronischen Bundesanzeiger (eBAnz) zu verkünden. Aber auch bei der herkömmlichen Verkündung in gedruckten Verkündungsblättern wird zur Herstellung der verbindlichen Texte bereits sehr weitgehend mit elektronischen Dokumenten gearbeitet.
Um medienunabhängig zu sein, sollen die Texte in einem unabhängigen Format vorliegen, das aber die Textstruktur vollständig enthält. Hier bietet sich eine XML-basierende Repräsentation an: Aus dem mittels XML formatierten Text können durch Konverter (XSLT) sowohl visuell ansprechende HTML-Seiten ins Internet gestellt werden, als auch die Aufbereitung der Daten für die Übernahme in Satzsysteme und den späteren Druck erfolgen.
Microsoft Word als XML-Editor zur Erstellung der Gesetzestexte
Die neue Software-Lösung eNorm stellt sicher, dass die formalen Anforderungen für Änderungsgesetze und -verordnungen eingehalten werden und der Legist sich auf die Inhalte konzentrieren kann.
Schon 1996 haben die Europäischen Institutionen damit begonnen, die Erstellung von Gesetzestexten zu vereinheitlichen. Diese Initiative war insbesondere von dem Wunsch geprägt, einen einfachen Dokumentenaustausch zwischen den an der Gesetzgebung beteiligten Institutionen (Kommission, Parlament, Rat) zu ermöglichen und Mehrfacherfassungen zu vermeiden.
Es wurde jedoch schnell erkannt, dass Anwender nur mit ihnen vertrauter Standardsoftware zu einer flächendeckenden Nutzung zu gewinnen waren. Man beschloss deshalb, Microsoft Word als Basis der Entwicklung zu nutzen. Jetzt galt es, Word diejenigen Funktionen zusätzlich beizubringen, die die Bearbeitung stark strukturierter Texte unterstützen. Es entstand „LegisWrite“, eine Word-Erweiterung, die heute von mehr als 7 500 Anwendern sowohl bei Kommission und Rat der Europäischen Union als auch bei der Europäischen Zentralbank eingesetzt wird.
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