Seit April 2016 müssen der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU zufolge wesentliche Teilprozesse eines Vergabeverfahrens elektronisch durchgeführt werden. Neben der elektronischen Übermittlung der Bekanntmachung, die für viele Vergabestellen angesichts des Tenders Electronic Daily (TED) heute bereits Standard ist, müssen die Vergabeunterlagen jetzt für jeden interessierten Unternehmer elektronisch verfügbar sein.
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