Die EU-Mitgliedstaaten sind seit 2009 verpflichtet, Einheitliche Ansprechpartner (EA) einzurichten, damit Dienstleistungserbringer für ihre Vorhaben alle notwendigen Informationen erhalten und Verfahren und Formalitäten insbesondere auch elektronisch abwickeln können. Die bisherige Umsetzung in Deutschland ist allerdings nicht nur von einer Vielzahl verschiedener Lösungen zur Bereitstellung des Einheitlichen Ansprechpartners geprägt. Auch ist er noch längst nicht flächendeckend verfügbar.
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