Bundesdatenschutzbeauftragter Hennemann tritt Amt an

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

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Am ersten Oktober wurde Prof. Dr. Moritz Hennemann der Staffelstab von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider übergeben. Der Freiburger Rechtsgelehrte Hennemann ist nun qua Amt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Professor Hennemann und Bundespräsident Steinmeier bei der Ernennung Hennemanns zum neuen BfDI am 29. September 2026.(Bild:  © Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Henning Schacht)
Professor Hennemann und Bundespräsident Steinmeier bei der Ernennung Hennemanns zum neuen BfDI am 29. September 2026.
(Bild: © Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Henning Schacht)

Das Amt des Datenschützers ist in vielen Unternehmen ein undankbares. Diese Aufgabe für den gesamten deutschen Staat zu übernehmen, bedarf daher einer eigenständigen Bundesbehörde. Diese erhält nun mit Prof. Dr. Moritz Hennemann zum zweiten Mal innerhalb der vergangenen zweieinhalb Jahre ein neues Gesicht. Die bisherige Bundesbeauftragte, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hatte aufgrund gesundheitlicher Gründe den Posten zum 30. September 2026 niedergelegt.

Die Ernennung des 41-jährigen Hennemann, der seit 2023 den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht an der Freibuger Albrecht-Ludwig-Universität innehat, erfolgte bereits am 29. September durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Seine persönlichen Vorstellungen rund um die Zukunft des Datenschutzes am Standort Deutschland sowie der Ausgestaltung seines Amtes möchte Hennemann am Dienstag, 6. Oktober 2026 im Rahmen der Bundespressekonferenz der Öffentlichkeit präsentieren.

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