Mit einem Online-Formular will die Landesanstalt für Medien NRW die Meldung von Cybergrooming-Verdachtsfällen vereinfachen. Wird ein Kind oder ein Jugendlicher Opfer dieser Form des sexuellen Missbrauchs, bei dem Täter im Internet mit dem Ziel sexueller Kontakte Minderjährige ansprechen, kann der Verdacht in dem Portal niedrigschwellig an die Medienexperten und Jugendschützer gemeldet werden, teilte die Landesanstalt mit.
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