Geoinformationssysteme Mit pseudonymisierten Daten Leben retten

Von Stefan Müller*

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Geoinformationssysteme ermöglichen immer bessere Sicherheits-Anwendungen. So lassen sich zum Beispiel Panik-Potenziale bei Menschenversammlungen frühzeitig erkennen. Dabei muss der ­Datenschutz beachtet werden. Das gelingt mit dynamischer Pseudonymisierung.

Durch GPS-Tracker, das Auswerten von Mobilfunkdaten oder die Aufnahme von Gesichtern oder Fahrzeugen durch Videokameras können gesetzliche Konflikte entstehen
Durch GPS-Tracker, das Auswerten von Mobilfunkdaten oder die Aufnahme von Gesichtern oder Fahrzeugen durch Videokameras können gesetzliche Konflikte entstehen
(© Andrey Popov - stock.adobe.com)

Karten sind heute vor allem wegen GPS keine statischen Dinge mehr, sondern sie „leben“. Polizeiautos lassen sich ebenso orten wie Lieferfahrzeuge und Menschen. Sie können mittels GPS-Tracker oder ihrem Smartphone lokalisiert werden. Neben GPS werden immer mehr Datenlieferanten genutzt, um interaktive Karten mit hoher Aussagekraft zu erstellen. Videokameras speisen heute Bewegtbilder in Karten ein, um beispielsweise die Auslastung von Straßen oder Menschenansammlungen zu analysieren. Und durch die zunehmende Nutzung von IoT-Informationen werden weitere spannende Einsatzfelder entstehen.

Die gewonnen Daten werden mittels Datenintegration aus verschiedensten Quellen erfasst, bereinigt und in das Geoinformationssystem (GIS) eingespeist. So lassen sich im Anschluss Karten erstellen, mit denen vielfältigste Ansichten und Auswertungen möglich sind. Wichtig ist dabei das Zusammenspiel zwischen GIS und Datenintegrations-Plattform.

Herausforderung ­Datenschutz

Natürlich ist es praktisch, wenn Karten live optimiert werden können, zum Beispiel in einer Routenplanung. Auch, dass bei Menschenansammlungen eine mögliche Panik im Vorfeld aufgedeckt und so eventuell vermieden werden kann, ist ein großer Fortschritt. Aber bei vielen dieser Einsatzfelder existiert eine Herausforderung, die nicht unterschätzt werden darf – das Recht auf Privatsphäre und damit die Einhaltung der DSGVO.

Durch GPS-Tracker, das Erfassen und Auswerten von Mobilfunk­daten oder gar die Aufnahme von Gesichtern oder Fahrzeugen durch Videokameras entstehen gesetzliche Konflikte. Auf der einen Seite benötigt man diese Daten, um mittels Big Data und Analytics intelligente Karten, Anwendungen und Services zu schaffen.

Auf der anderen Seite muss das wegen der DSGVO in den meisten Fällen anonym passieren. Und wenn Gefahr im Verzug ist – oder bei einer Verbrechensaufklärung – sollte es trotz Anonymisierung der Daten möglich sein herauszufinden, wer wann wo war.

Anonymisierung allein reicht nicht aus

Ursprünglich versuchte man, mit Datenanonymisierung den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Technisch gesehen ist das kein Problem, denn man kann einfach alle personenbezogenen Daten vom Datensatz trennen und ­löschen.

Aber eine endgültige Löschung dieser Informationen kann kontraproduktiv sein. Würde man für behördliche Ermittlungen irgendwann bei bestimmten Datensätzen Detailinformationen benötigen, wären diese Informationen dann nicht mehr vorhanden.

Gesucht ist daher eine Lösung, die einerseits alle Verbindungen zwischen Daten und der betroffenen Person trennt, die es aber andererseits erlaubt, in gewissen Situationen dennoch auf die Person zurückzuschließen. Dies gelingt, wenn man statt Anonymisierung auf Pseudonymisierung setzt.

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