Stellen Sie sich vor, Sie betreten das Einwohnermeldeamt um die Ecke, Ihre allgemeine Ausweiskarte in der Hand – ihr aktuelles Anliegen, in Bearbeitung befindliche Anträge, aber auch Gesundheitsdaten und Fahrberechtigungen sind darauf gespeichert. Sie checken am Self-Check-in ein und innerhalb kürzester Zeit bekommen Sie Ihren neuen Reisepass ausgehändigt. Den Erhalt unterschreiben Sie natürlich nicht – ein Irisscan reicht vollkommen aus.
Es braucht Partnerschaften zwischen Verwaltungen, Konzernen und Start-ups, kleinen und mittelständischen Unternehmen
Klingt nach Deutschland 2080 und vollkommen utopisch? Ist aber schon heute Realität – zumindest in der Republik Ruanda. Warum aber nicht in Deutschland? Und was brauchen Verwaltungen, Konzerne und Start-ups, um dem Beispiel zu folgen und gemeinsam eine umfassende, inklusive, nutzendenzentrierte und nachhaltige Verwaltungsdigitalisierung zu schaffen?
Wir blicken in diesem Artikel aus unterschiedlichen Perspektiven auf den aktuellen Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung. Dabei werden wir auf die Notwendigkeit von Kooperationen und gemeinsamen Projekten stoßen und auf die Frage: Wie können wir diese vergaberechtskonform umsetzen?
Deutschland maximal im Mittelfeld
Mit Blick auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zeigt das Institut der Deutschen Wirtschaft, dass die Öffentliche Verwaltung in Deutschland bei der Bereitstellung digitaler Dienstleistungen im EU-weiten Vergleich auf Rang 18 von 27 Mitgliedsstaaten liegt. Und auch, wenn in den vergangenen Jahren an der Umsetzung und Bereitstellung von Onlinediensten gearbeitet wurde, in den Bundesländern wurden nur zwischen 40 und 60 Dienstleitungen flächendeckend zugänglich gemacht – von 575 vereinbarten.
Gleichzeitig sehen wir große Fortschritte und Ambitionen, unter anderem im Bereich Registermodernisierung, genauer: Datenbereitstellung und -nutzung. So betont die jüngste Weiterentwicklung der Nationalen Datenstrategie nicht nur die Wichtigkeit der Datenlabore auf Bundesebene, sondern auch die stetige Weiterentwicklung sektoraler Datenräume, zum Beispiel des Mobility Data Spaces oder des Datenraumes Kultur. Insbesondere die Interoperabilität zwischen offenen und in sich geschlossenen Datenräumen sowie Forschungsdatenplattformen und fachspezifischen Infrastrukturen in öffentlichen Verwaltungen soll weiterhin verbessert und die zentrale Bereitstellung von Daten vorangetrieben werden.
Mit Blick auf die Möglichkeiten zur Verwaltungsdigitalisierung durch Einbringung externer Innovationen und Lösungen zeigt eine Gartner-Studie aus dem Jahr 2022: Der durchschnittliche Beschaffungszyklus in der Öffentlichen Verwaltung liegt weltweit bei rund 22 Monaten – das ist nicht zuletzt für junge, innovative Unternehmen schlichtweg zu langwierig und hemmt die Implementierung digitaler Lösungen in der Verwaltung.
Digitalisierung auf allen Ebenen
Thomas Bönig, CIO und CDO der Landeshauptstadt Stuttgart, geht noch einen Schritt weiter: Er ist der Überzeugung, dass Verwaltungsdigitalisierung nur dann funktioniert, wenn Veränderungen nicht nur von außen in die Öffentliche Verwaltung eingebracht würden, sondern auch die Verwaltung selbst sich transformiert.
Das könne zum Beispiel heißen, dass nach dem privatwirtschaftlichen Vorbild die sogenannte New Work an Bedeutung gewinne, agile Arbeitsweisen implementiert, Hierarchien abgebaut und Anreize gesetzt würden. Oder, konkret gesprochen, sollten Laptops bereitgestellt werden, ein kontinuierliches Schulungsangebot umgesetzt und Möglichkeiten zum Arbeiten im Homeoffice angeboten werden.
Zusätzlich habe man als mittelständisches Unternehmen kaum noch eine Chance, an den großen öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, so Bönig. Die Marktpräsenz großer Unternehmen sei zu groß und würde kleine und mittelständische Unternehmen und mit ihnen innovative Lösungen verdrängen. Deshalb böten sich Partnerschaften und Angebote als Bietergemeinschaften an.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Digitalisierung von Menschen für Menschen
Insbesondere unter jungen Unternehmen, im Speziellen unter denen, die Technologien für Verwaltungen bereitstellen (GovTechs), hat sich die Meinung verfestigt, dass Verwaltungsdigitalisierung nur dann erfolgreich sein könne, wenn alle beteiligten Menschen mitgenommen würden. Nur so kann eine umfassende und inklusive Digitalisierung umgesetzt werden. Produkte und Lösungen zu implementieren, ohne sie gemeinsam zu erproben oder an Bedürfnisse anzupassen, kann nachhaltig und langfristig nicht funktionieren.
Auf der nächsten Seite: die Vorzüge von PPP, PCP und PPI.