Dieses gemeinsame Erproben kann durch Partnerschaften mit etablierten Unternehmen, also über bestehende Rahmenverträge funktionieren, durch das gemeinsame Erbringen von Leistungen in Form von Bietergemeinschaften oder über Öffentlich-Private Partnerschaften (Public-Private Partnerships – PPP), Vorkommerzielle Auftragsvergaben (Pre-Commercial Procurement – PCP) und den Einkauf innovativer Produkte und Lösungen (Public Procurement of Innovative Solutions – PPI). Lassen Sie uns einen Blick auf diese Vergabearten werfen und schauen, wie Kooperationen bei der Umsetzung einer umfassenden Verwaltungsdigitalisierung genutzt werden können.
Passgenaue Lösungen erarbeiten
Mithilfe von Partnerschaften zwischen der Öffentlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft können effiziente Kooperationen entstehen, in deren Rahmen gemeinsam Lösungen entworfen und geplant, aber auch umgesetzt werden. Darüber hinaus bieten PPPs die Möglichkeit, Projekte gemeinsam zu betreuen, Verantwortlichkeiten zu verteilen und aus der Öffentlichen Hand in die Hände von Expert:innen zu geben, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Dabei können nicht zuletzt bereits vorhandene Lösungen und Lösungsansätze aus der Verwaltung weiterverwendet und -entwickelt werden. Während der private Partner die Verantwortlichkeit über die Bereitstellung und Entwicklung der Lösung übernimmt, verantwortet sich die Öffentliche Hand zur Gewährleistung der gemeinwohlorientierten Ziele. Besonders dabei ist, dass die Finanzierung der Partnerschaft ganz oder teilweise durch den privaten Partner erbracht wird. Dies ist allerdings vor allem in der Zusammenarbeit mit jungen Unternehmen situativ und kritisch zu evaluieren.
Gemeinsame Erforschung und Entwicklung von Leistungen
Bei einer PCP steht das gemeinsame Erforschen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit. Dies liegt vor allem darin begründet, dass zur Initiierung einer solchen Partnerschaft noch überhaupt kein Produkt vorhanden sein muss. Dienstleistungen und Lösungen, die nicht am Markt vertreten sind, werden im Rahmen eines dreistufigen Forschungsprojektes gemeinsam entwickelt. Darin zeigt sich die besondere Inklusivität dieser Vergabeart: Nicht nur Unternehmen und Verwaltung können über diesen Weg einfacher zusammengebracht werden, auch Verwaltungsmitarbeitende werden aktiv zur Teilhabe an der Entwicklung ermutigt. Dabei spielen die Kommunikation und gemeinsame Evaluierung von Herausforderungen, Bedarfen und Bedürfnissen eine wichtige Rolle.
Bislang ist diese Form der Zusammenarbeit noch recht ungenutzt – auch, wenn erste Kommunen, darunter die Stadt Freiburg, als Vorreiter vorangehen.
Außerdem interessant: Horizont Europa stellt für die grenzüberschreitende Beschaffung innovativer Lösungen in Form von PCPs Fördergelder in Höhe von bis zu 100 Prozent der Beschaffungskosten zur Verfügung.
Innovative Lösungen EU-gefördert beschaffen
Mit einer EU-Förderungsmöglichkeit von bis zu 50 Prozent der Beschaffungskosten bietet die PPI hingegen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit für innovative, also sehr junge, nicht notwendigerweise am Markt vorhandene Unternehmen und deren Lösungen. In einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit werden die Nutzung und Passgenauigkeit der Lösung evaluiert und Anpassungen durchgeführt. Die Bedürfnisse der Öffentlichen Verwaltung stehen im Fokus und ein weiterentwickeltes, neues Produkt kann entstehen – mit hoher Qualität und unter Beachtung der Kosteneffizienz.
Aber auch aus Perspektive junger Anbieter:innen ist diese Form der Partnerschaft spannend: Sie bietet die Möglichkeit, die Verwaltung als erfahrene Erstkundin und frühzeitige Anwenderin zu gewinnen, während das Produkt des Unternehmens gleichzeitig und in Zusammenarbeit mit Nutzenden weiterentwickelt werden kann.
Um innovative Lösungen und die Öffentliche Hand nachhaltig erfolgreich zusammenzubringen, muss nicht das Vergaberecht verändert werden, sondern nur die Art und Weise, wie wir es nutzen. Wir müssen alte Pfade verlassen und Potenziale des Vergaberechts anwenden. Nur so können wir inklusiv handeln und kleinen, jungen und innovativen Unternehmen die Möglichkeit zur Zusammenarbeit bieten. Dabei wird es zwangsläufig auch einen Kulturwandel innerhalb der Verwaltung geben müssen, Anreize zur Zusammenarbeit müssen gesetzt werden und Partnerschaften zwischen Verwaltungen, Konzernen und Start-ups, kleinen und mittelständischen Unternehmen initiiert werden. Durch Kooperationen steigt die Chance auf eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung und vielleicht auch auf automatisierte Reisepassausgaben, wie in Ruanda etwa.
Stand: 08.12.2025
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In dritten Teil dieser Reihe werden wir einen Teilbereich der Zukunft unter die Lupe nehmen und Generation Z einmal genauer betrachten. Welche Rolle spielen junge Menschen, vor allem im Angesicht des nahenden Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt für die Öffentliche Verwaltung? (Den ersten Teil der Reihe können Sie hier lesen.)
Sind Sie Verwaltungsmitarbeiter:in der Generation Z oder sind Ihre Kolleg:innen es? Schreiben Sie mir Ihre Erfahrungen an: laura.detels@govmarket.io. Ich freue mich auf Ihre Einblicke. Bis dahin wünsche ich Ihnen allzeit gute Partnerschaften und eine gelungene Zusammenarbeit. Ihre Laura Detels
Laura Detels zuständig für Regierungsbeziehungen bei der GovMarket GmbH. Sie setzt sich mit ihren Kolleginnen für eine innovative Beschaffung ein, um Start-ups und die Öffentliche Verwaltung näher zusammenzubringen.