Normenkontrollrat Baden-Württemberg Mit der Handwerksrolle zum eGovernment
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Im Zuge der OZG-Umsetzung ist das Once-Only-Prinzip im eGovernment wieder in aller Munde – man denke nur an das antragslose Kindergeld. Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat nun eine Studie zum Thema veröffentlicht.

Bekanntlich versteht man unter Once Only, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal bei einer Behörde angeben müssen und Behörden diese Daten anschließend mit Einwilligung der Dateninhaber bei allen anderen Verfahren abrufen können. Dadurch werden Verfahren wesentlich beschleunigt und vereinfacht. Geburtsurkunden, Meldescheine, der Führerschein oder das Führungszeugnis müssen dann nicht immer wieder erneut vorgelegt werden.
Schlüssel zur Bürgerfreundlichkeit
Once-Only-Lösungen sind also der Schlüssel zu jener Nutzerfreundlichkeit, die eGovernment-Anwendungen bislang so oft vermissen lassen. Unstrittig ist: Um zu Once-Only-Lösungen zu kommen, müssen zunächst folgende Punkte umgesetzt werden:
- 1. die derzeitigen Prozesse einer Verwaltungsleistung (z.B. Gewerbeanmeldung) eingehend analysiert und neu gestaltet werden, indem man sie vereinfacht und vollständig vom Antrag bis zur Genehmigung (End-to-End) digitalisiert,
- 2. die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Einwilligungen datenschutzrechtlich zu ermöglichen und Hürden für die Digitalisierung, wie Schriftformerfordernisse, zu beseitigen,
- 3. die Steuer-Identifikationsnummer in die Verwaltungsregister eingetragen werden, damit die Daten zweifelsfrei zugeordnet werden können und
- 4. die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Register miteinander sprechen können.
Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) empfiehlt daher, dass die derzeit aktiven Digitalisierungslabore des Landes direkt im Anschluss an die Digitalisierung der Antragswege nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) mit der Umsetzung von Once- Only-Lösungen beauftragt werden.
Er schlägt darüber hinaus vor, einen Masterplan für die Umsetzung von Once-Only-Lösungen zu erstellen und festzulegen, mit welchen Verwaltungsleistungen begonnen werden soll. Sie sollten einen besonders großen Nutzen für die mittelständische Wirtschaft und die Bürgerschaft mit sich bringen.
Handwerksrolle als Musterbeispiel
In seiner Studie hat der NKR BW beispielhaft die Umsetzung von Once-Only-Lösungen anhand der Eintragung in die Handwerksrolle sowie der Anmeldung des Wohnsitzes beleuchtet. Die in der Studie erarbeiteten Empfehlungen können nach Meinung des NKR BW künftig als Muster für die weitere Umsetzung von Once-Only-Lösungen dienen.
Eine zentrale Empfehlung zur Eintragung in die Handwerksrolle und Empfehlung für weitere Dienstleistungen ist: „Ein Formular, zwei Anträge“, das heißt ein Antrag, mit dem der Betrieb sowohl in das kommunale Gewerberegister als auch in die Handwerksrolle eingetragen wird. Mithilfe von Once Only könnte die Handwerkskammer – wenn der Handwerker einwilligt – automatisiert auf die Daten des Meisterbriefs zugreifen. Er müsste den Meisterbrief nicht mehr vorlegen.
Der NKR BW empfiehlt ferner, anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu prüfen, ob die bundesweit insgesamt 53 Register mit Handwerksrollendaten zu einem gemeinsamen Bundes- oder Landesregister zusammengeführt werden sollten. Für die Digitalisierung der Wohnsitzanmeldung hat der Bund bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Aus der Sicht des Normenkontrollrats kann die Wohnsitzanmeldung mit Once Only weiter vereinfacht werden.
Es wird vorgeschlagen, dass die meldepflichtige Person bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts unter anderem ihre Steuer-ID angibt und einen vorausgefüllten Meldeschein erhält, ohne sich selbst mit der Meldebehörde des bisherigen Wohnorts in Verbindung setzen zu müssen.
Der Rat empfiehlt zudem, dass die Meldescheine in Baden-Württemberg vereinheitlicht und mehrsprachig angeboten werden.
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