Elektronische Schutzrechtsakte beim Deutschen Patent- und Markenamt (BPMA) Leuchtturmprojekt der Bundesregierung: Aktenführung total digital

Redakteur: Gerald Viola

Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger saß in der ersten Reihe, als beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die elektronische Schutzrechtsakte (ElSA) gestartet wurde. Sie ermöglicht medienbruchfreies, effizientes Bearbeiten von Schutzrechten wie Patenten oder Gebrauchsmustern – von der elektronischen Anmeldung bis zur elektronischen Publikation.

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„Die elektronische Schutzrechtsakte im DPMA ist ein Leuchtturmprojekt der Bundesregierung. Die Inbetriebnahme des Systems ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in das vollelektronische Zeitalter in der Bundesverwaltung“, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

„Ich freue mich, nach einer intensiven Planungs- und Entwicklungszeit jetzt den Startschuss in eine neue Zeit für die Informationstechnik des Deutschen Patent- und Markenamts geben zu können.“ so Leutheusser-Schnarrenberger weiter. „Die Behörde für den technischen Fortschritt wird selbst technisch fortschrittlich. Mit diesem Modernisierungsschub baut das DPMA seine starke Stellung im Kreis der weltgrößten Ämter für gewerbliche Schutzrechte weiter aus und wird als Anlaufstelle für die innovative Wirtschaft noch attraktiver.“

Für das Projekts wurden sämtliche Geschäftsprozesse und alle Prüferarbeitsplätze auf die Nutzung digitaler Medien umgestellt. Das neue System soll die Bearbeitung von Patentanmeldungen effektiv unterstützen und insgesamt damit auch zu einer zügigeren Patenterteilung führen. Damit wird die Behörde effizienter und kundenfreundlicher. Vom Netz ging gleichzeitig der bisherige zentrale Verwaltungsrechner (ZVR).

Mit der Einführung der durchgängig elektronischen Aktenführung für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wird die Bearbeitung dieser Schutzrechte deutlich vereinfacht und beschleunigt. Profitieren werden davon alle Kunden des DPMA, die ihre Innovationen wesentlich schneller und besser auf dem deutschen Markt schützen lassen können.

Cornelia Rudloff-Schäffer: „Elektronische Schutzrechtsakte stärkt Wettbewerbsfähigkeit“

„Wir besitzen jetzt ein elektronisches Bearbeitungssystem, das zu den modernsten und leistungsfähigsten IT-Systemen aller großen Patentämter weltweit zählt. Hierauf sind wir sehr stolz. Die elektronische Schutzrechtsakte stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit und bildet gleichzeitig die Grundlage für die Akteneinsicht online, die wir unseren Kundinnen und Kunden zum Jahreswechsel als Dienstleistung anbieten werden.“ sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts.

Seit über 30 Jahren nutzt das DPMA bereits erfolgreich die Informationstechnologie zur Unterstützung der Schutzrechtsverfahren, zur Online-Anmeldung sowie zur Publikation gewerblicher Schutzrechte. Die elektronische Schutzrechtsakte schließt nun die Lücke zwischen Online-Anmeldung und Publikation. Das komplexe System wurde vom DPMA und der IBM Deutschland GmbH konzipiert und entwickelt. Das Deutsche Patent- und Markenamt arbeitet bereits an der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte in den weiteren Schutzrechten Marke und Geschmacksmuster.

Jährlich fast 80.000 Anmeldungen jetzt medienbruchfrei

Die Hauptaufgabe des DPMA ist es, Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken sowie Geschmacksmuster) für technische und gewerbliche Innovationen zu erteilen, einzutragen, zu verwalten und zu veröffentlichen. Allein im Jahr 2010 bearbeiteten die Mitarbeiter über 59.000 Patent- und 17.000 Gebrauchsmusteranmeldungen. Die Bearbeitung dieser Daten wird nun durchgängig medienbruchfrei abgewickelt – vom Antrag über die Abstimmung der Inhalte mit anderen Institutionen und den Antragstellern bis zur Veröffentlichung.

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