Hessische Bürger können bis dato auf 139 digitale Verwaltungsleistungen zurückgreifen, dennoch gilt es auch, die noch fehlenden Leistungen zu digitalisieren. Um diesen Prozess zu beschleunigen und Kommunen dabei zu unterstützen, werden nun 15 Modellkommunen finanziell durch das Land gefördert.
Nicht einmal die Hälfte der 314 Verwaltungsleistungen wurde in Hessen bisher digitalisiert, deswegen möchte das Land nun mehr Unterstützung leisten
Die hessischen Kommunen bieten ihren Bürgern bisher 139 Verwaltungsleistungen online an. Das sind weniger als die Hälfte der bis Ende dieses Jahres im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) vorgegebenen 314 Verwaltungsleistungen, die digital anzubieten sind, wie aus einer Antwort von Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im hessischen Landtag hervorgeht. Die restlichen Leistungen würden derzeit erstellt oder über das „Einer für Alle“-Verfahren des IT-Planungsrates in diesem Jahr aus Themenfeldern anderer Bundesländer zugeliefert.
Auch in Hessen liege der Großteil der für die Bürgerinnen und Bürger besonders relevanten Verwaltungsleistungen bei den Kommunen, sodass die Umsetzung des OZG nach hessischer Auffassung nur gelingen könne, wenn alle Ebenen der Verwaltungen zusammenarbeiten, erklärte die Ministerin. Dafür sei auch eine gemeinsame Koordinierungsstelle mit Vertreterinnen und Vertretern von Digital- und Innenministerium sowie der kommunalen Spitzenverbände gegründet worden. Die Koordinierungsstelle solle die Umsetzungen der Leistungen auf kommunaler Ebene steuern sowie 15 Modellkommunen betreuen, die digitale Blaupausen inklusive Schnittstellen erstellen. Damit wolle man die Umsetzung des OZG in Landkreisen, Städten und Gemeinden beschleunigen, hieß es.
Finanzielle Förderung erhält beispielsweise ein Projekt von Darmstadt mit weiteren Kommunen zur Standardisierung von Software-Anwendungen. In Neu-Isenburg wird ein Projekt für Online-Services für Eltern zu Fragen der Kinderbetreuung erleichtert und im Landkreis Gießen ein einheitliches Adress-Verwaltungssystem. Insgesamt steht für die Förderung der Modellkommunen ein Budget von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, 22 Kommunen hatten sich dafür beworben. Die Ergebnisse der Modellkommunen sollen im Anschluss von anderen Kommunen genutzt werden können.
(ID:48429794)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.