KI kann nahezu perfekt klingende Phishing-Mails formulieren oder sogar Code für Schadsoftware programmieren, KI kann aber auch Spam-Mails aus dem Postfach herausfiltern, verdächtige Kommunikation auf Servern erkennen und die Verantwortlichen frühzeitig bei Angriffen warnen. Ist generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT & Co. also ein Werkzeug für Cyberkriminelle oder unterstützt es eher die Cyberabwehr?
Eine Bitkom-Umfrage zeigt: 57 Prozent der Unternehmen sehen Gefahren durch KI, 35 Prozent erwarten eine Verbesserung der Cybersicherheit, aber nur jedes Siebte Unternehmen hat sich mit dem KI-Einsatz für Cybersicherheit bereits beschäftigt.
(Bild: Somchai - stock.adobe.com)
Die Mehrheit der Unternehmen sieht derzeit vornehmlich Gefahren durch KI für die Cybersicherheit. 57 Prozent meinen, die Verbreitung generativer KI wird die IT-Sicherheit gefährden, weil sie von Cyberangreifern genutzt werden kann. Auf der anderen Seite sind 35 Prozent überzeugt, dass die Verbreitung von generativer KI die IT-Sicherheit verbessern wird, weil sie bei der Abwehr von Cyberangriffen genutzt werden kann. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 1.002 Unternehmen ab 10 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
Bildergalerie
„KI ist eine Basistechnologie, die sowohl großen Nutzen stiften als auch Schaden anrichten kann. Regulierung und Verbote werden insbesondere international und teilweise mit staatlicher Unterstützung agierende Cyberkriminelle nicht vom KI-Einsatz abhalten. Umso wichtiger ist es, die Möglichkeit von KI bei der Cyberabwehr bereits heute zu nutzen und die Entwicklungen mit Tempo voranzutreiben“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.
An der Umsetzung hapert es aktuell allerdings noch. Nur 14 Prozent der Unternehmen haben sich bereits mit dem KI-Einsatz zur Verbesserung der Cybersicherheit beschäftigt. Weitere 24 Prozent haben das zwar noch nicht getan, halten dies aber künftig für möglich. Die Mehrheit von 59 Prozent hat sich damit weder beschäftigt noch kommt dies für sie in Zukunft in Frage. „In Zukunft wird Künstliche Intelligenz in der Standardsoftware zur IT-Sicherheit breit verfügbar sein. Die Sicherheitsexpertinnen und -experten in den IT-Abteilungen sollten darauf aber nicht warten und sich heute bereits mit dem KI-Einsatz in der Cybersecurity beschäftigten“, so Dehmel.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.002 Unternehmen ab 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1 Mio. Euro in Deutschland telefonisch befragt. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 16 bis KW 23 2023 statt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Welcher der folgenden Aussagen stimmen Sie am ehesten zu?“ und „Haben Sie sich in Ihrem Unternehmen bereits mit dem Einsatz von KI zur Verbesserung der IT-Sicherheit beschäftigt?“
(ID:49781114)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.