Grußwort zu den eGovernment Awards 2018 Industrie-Expertise und OZG-Umsetzung
eGovernment Computing ist stolz darauf, dass der Bundesbeauftragte für Informationstechnik, Staatssekretär Klaus Vitt, auch in diesem Jahr die Schirmherrschaft für die eGovernment Awards übernommen hat. Hier sein Grußwort.
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Ein gutes Jahr nach Inkrafttreten ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) als Thema und Aufgabe in der Öffentlichen Verwaltung angekommen. Die wachsende Anzahl an Veranstaltungen und Veröffentlichungen über die OZG-Umsetzung zeugen davon, dass Bund, Länder, Kommunen, Verbände und IT-Unternehmen sich intensiv mit der Digitalisierung der deutschen Verwaltung befassen.
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anzubieten und ihre Portale zu einem Portalverbund zu verknüpfen.
Die Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen sowie der Ausbau und die Verknüpfung von Digitalisierungsplattformen sind zwei föderale Großvorhaben für die deutsche Verwaltung. Deshalb sind sie als Arbeitsschwerpunkte im IT-Planungsrat verankert. Alle föderalen Ebenen sind somit an diesem immensen Transformationsprozess beteiligt.
Das erste OZG-Jahr war in beiden Vorhaben geprägt von Bestandsaufnahmen, Proofs of concept sowie technischen und organisatorischen Abstimmungen. Derzeit wird die technische Infrastruktur des Portalverbunds aufgebaut, auf deren Basis die erste Pilotierung im Oktober 2018 mit den Verwaltungsportalen des Bundes und der Länder Bayern, Berlin, Hamburg und Hessen vorgesehen ist.
Danach soll mit einer verbindlichen Rollout-Planung für den gesamten Portalverbund festgelegt werden, wann welches Land und welche Kommune angeschlossen werden. Zeitgleich laufen die Arbeiten für das Digitalisierungsprogramm Stufe 2.
Insgesamt wurden bisher 575 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen identifiziert. Diese Leistungen wurden für den im April 2018 erstmals herausgegebenen OZG-Umsetzungskatalog in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet, zum Beispiel „Familie & Kind“ oder „Unternehmensführung & -entwicklung“.
Um die Leistungen in der vorgegebenen Zeit digital bereitzustellen, sollen die Themenfelder arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geplant und bearbeitet werden. Die Umsetzung kann durch Digitalisierungslabore unterstützt werden. Ziel ist, dass Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, IT und Organisation Lösungs-Blaupausen und verwendbare Komponenten für alle föderalen Akteure entwickeln. Bis zum Herbst 2018 soll die Aufgabenteilung bei der Umsetzung des Digitalisierungsprogramms Stufe 2 zwischen Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet und dann im IT-Planungsrat beschlossen werden. Ziel ist es, eine Priorisierung und Planung für die Umsetzung der Themenfelder zu erhalten. Parallel werden vorhandene Projekte vorangetrieben.
Die arbeitsteilige Umsetzung ist ein Hauptmerkmal beider Großvorhaben und ein wichtiger Erfolgsfaktor, da wir unsere Mammutaufgabe nur mit effizienter Vorgehensweise und engagierter Kooperation bewältigen können. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist das Know-how der deutschen IT-Industrie. Die für den öffentlichen Bereich tätigen IT-Dienstleister und Fachverfahrenshersteller bringen ihre Expertise in zahlreiche OZG-Projekte ein und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Erreichung unseres ehrgeizigen Ziels.
Das gilt auch für die Bewerber des in diesem Jahr zum dritten Mal ausgelobten eGovernment Awards, die in zehn Kategorien um die Stimmen der Leserinnen und Leser konkurrieren. Als Schirmherr des Wettbewerbs wünsche ich allen Teilnehmenden viel Erfolg und bedanke mich ausdrücklich für Ihr Engagement in der Digitalisierung der deutschen Verwaltung.
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