Meinungen Gigabit-Strategie – nicht immer konfliktfrei

Von Manfred Klein |

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Die Gigabit-Strategie des Bundesministers für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, wurde schon im Vorfeld zum Teil extrem kritisch gesehen. Hat sich die Stimmung nach der Verabschiedung beruhigt? eGovernment Computing hat sich umgehört.

Kollidieren das Recht auf schnelles Internet und die Gigabit-Strategie?
Kollidieren das Recht auf schnelles Internet und die Gigabit-Strategie?
(© hkama - stock.adobe.com)

Die Bundesregierung hat am 13. Juli im Kabinett die Gigabitstrategie von Digitalminister Volker Wissing verabschiedet. Dazu erklärte Wissing: „Mit unserer Gigabitstrategie wollen wir den digitalen Aufbruch für Deutschland erreichen. Home-Office, Streaming im ICE und Empfang auf der Berghütte müssen endlich problemlos möglich sein. Dafür brauchen wir überall leistungsfähige digitale Infrastrukturen, das heißt, Glasfaser bis ins Haus und den neusten Mobilfunkstandard. Wir schaffen jetzt die Bedingungen, um den Ausbau schneller und effizienter zu machen. Für mich ist ganz klar: Digital ist besser, denn damit schaffen wir mehr Teilhabe, mehr Chancen, mehr Fortschritt für alle. Wir packen­ es jetzt an.“

Schwung für den Breitbandausbau?

Weiter heißt es dazu aus dem Verkehrsministerium: „Unser Ziel für ein modernes Deutschland ist klar: Bis zum Jahr 2030 wollen wir Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. In einem ersten Schritt wollen wir bis Ende des Jahres 2025, dass mindestens jeder zweite Haushalt Glasfaser nutzen kann.“

Die Telekommunikationsbranche werde zudem in den kommenden Jahren allein in den privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau 50 Milliarden Euro investieren. Mit der Gigabitstrategie schaffe man dafür die passenden Rahmenbedingungen.

Naturgemäß sieht man das bei der Opposition nicht ganz so optimistisch. So erklärte etwa der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Brandl: „Die neue Gigabitstrategie von Digitalminister Wissing setzt im Wesentlichen die Förderpolitik der Vorgängerregierung fort und hält beispielsweise fest, dass es allein­ im Zeitraum von Ende 2018 bis Mitte 2021 eine Verdopplung der Anzahl der Glasfaseranschlüsse (FTTH/B) in Deutschland gab.“

Es sei jedoch bedauerlich, so Brandl, dass die Gigabitstrategie an vielen Stellen sehr vage bleibe. Das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Glasfaser (fiber-to-the-home, FTTH) sei zwar grundsätzlich unterstützenswert. Allerdings gebe es keine Daten­erhebung zu den FTTH-Anschlüssen. Dazu Brandl: „Damit verfolgt Digitalminister Wissing ein Ziel, für das es keine Datenerhebung gibt und gleichzeitig sagt er nicht, bis wann er das Ziel erreicht haben will.“

Es werde zudem eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen beschrieben und aufgelistet – allerdings stets ohne eine Unterlegung mit Finanzmitteln. Der Hinweis „vorbehaltlich der gemäß der Haushalts- und Finanzplanung zur Verfügung stehenden Mittel“ reiche nicht aus. Von einem Aufbruch könne bei Digitalminister Wissing einmal mehr keine Rede sein, so Brandl abschließend.

Die Sicht der Kommunen

Nicht ganz so kritisch mag man indes­ die Situation beim Bayerischen Gemeindetag sehen. Auf Anfrage von eGovernment Computing erklärte dieser: „Aus unserer Sicht sind die Ausrichtung und die Umsetzungsvorstellungen der Gigabitstrategie der Bundesregierung ganz überwiegend zu begrüßen. Das Ministerium für Digitales und Verkehr hat sämtliche Aspekte mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden diskutiert und deren Anregungen vielfach aufgenommen.“

Weiter heißt es: „Insbesondere wurde seitens des Bundes die nicht immer konfliktfreie Debatte um die Grundsätze der künftigen Breitbandförderung wohltuend lösungsorientiert und kooperativ geführt. Insbesondere wurde der von den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden erhobenen Forderung nach einem Verzicht auf Priorisierung und damit auf eine Potenzialanalyse mit Sperrwirkung entsprochen.“

Bei der Umsetzung gebe es aber auch Konfliktpotenzial, etwa bei dem Bestreben der Beschleunigung von Antragsverfahren, der Forderung nach vermehrtem Einsatz alternativer Verlegetechniken, insbesondere der oberirdischen Verlegung, dem versorgungstechnisch nicht nötigen Überbau vorhandener Breitbandnetze und den damit verbundenen mehrfachen Eingriffen in öffentliche Straßen und Wege sowie die Versorgung von Neubaugebieten mit Breitband.

Interview

Ärgernis Netzüberbau

Alexander Handschuh, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
(© DStGB)

eGovernment Computing diskutierte mit dem Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Alexander Handschuh, die Folgen der Gigabit-Strategie für die Kommunen und den weiteren Breitbandausbau.

Wie ist der Beschluss aus Perspektive des Städte- und Gemeindebunds zu bewerten?

Handschuh: Aus Sicht des DStGB sind die Ausrichtung und die Umsetzungsvorstellungen der Gigabitstrategie der Bundesregierung ganz überwiegend zu begrüßen. Der Bund hat die relevanten Aspekte mit den Ländern und Kommunen diskutiert und deren Anregungen vielfach aufgenommen. Es wird trotz Wegfall aller Aufgreifschwellen im Jahr 2023 keine Begrenzung der Breitbandförderung geben und die bewährten Fördermechanismen werden fortgeführt. Bei der Umsetzung der Strategie sehen wir allerdings auch Konfliktpotenzial, etwa bei dem Bestreben der Beschleunigung von Antragsverfahren, der Forderung nach vermehrtem Einsatz alternativer Verlegetechniken – insbesondere der oberirdischen Verlegung –, dem versorgungstechnisch unnötigen Überbau vorhandener Breitbandnetze und den damit verbundenen mehrfachen Eingriffen in öffentliche Straßen und Wege sowie der nicht rechtssicher geregelten Versorgung von Neubaugebieten mit Breitbandinternet.

Wie bewerten Sie die geplante Potenzialanalyse?

Handschuh: Um die sogenannte Potenzialanalyse wurde wochenlang gerungen. Ursprünglich war vorgesehen, mit ihr eine Priorisierung von Fördergebieten festzulegen und nur dort zu fördern, wo die TK-Unternehmen kein eigenes Ausbauinteresse anmelden. Die Branche hätte mit Interessenbekundungen bestimmte Gebiete Deutschlands für den geförderten Breitbandausbau sperren können. Länder und Kommunen haben sich deutlich gegen diesen Ansatz ausgesprochen. Schließlich kofinanzieren diese die Breitbandförderung des Bundes mit zusammen durchschnittlich 50 Prozent des jeweiligen Fördervolumens. Der jetzt gefundene Lösungsansatz sieht zwar eine Potenzialanalyse vor, versieht diese allerdings nicht mehr mit einer Sperrwirkung, sondern mit einer Hinweisfunktion. Dies ist zu begrüßen, da auf diese Weise Tendenzen eines zukünftigen eigenwirtschaftlichen Ausbaus erkennbar werden, die Länder und Kommunen in ihren Förderplanungen berücksichtigen können. Die Bestimmung der Förderschwerpunkte bleibt damit grundsätzlich in den Händen der Länder und Kommunen.

Der Überbau soll beobachtet werden, ein Gegensteuern ist aber erst frühestens 2023 geplant. Wie ist dieses Vorgehen zu bewerten?

Handschuh: Der Überbau eines bereits bestehenden Breitbandnetzes, das heißt, das Hinzufügen eines zweiten Netzes zu einem bereits existierenden und ausreichenden Netz ist ein großes Ärgernis für die Städte und Gemeinden. Dies gilt insbesondere für den strategischen Überbau von mit öffentlichen Mitteln geförderten Netzen, da diese dadurch entwertet werden und die hinterlegten Wirtschaftlichkeitsmodelle nicht mehr aufgehen. Darüber hinaus ist jede Verlegung von Telekommunikationslinien mit massiven Eingriffen in öffentliche Straßen und Wege verbunden, die die Sicherheit und Langlebigkeit dieser wichtigen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen gefährden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Bund kooperative Ausbauprozesse der Branche befördern will, damit tiefbauintensive Glasfaser infrastrukturen nicht dupliziert, sondern effektiv genutzt werden. Eine Bestandsaufnahme zu dieser Problematik zu Beginn des Jahres 2023 bietet sich an, da dann das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ein Jahr in Kraft sein wird und erste Erfahrungswerte dazu vorliegen dürften.

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