Wenige Debatten, Diskussionen und Gespräche in diesem Jahr haben sich nicht um Künstliche Intelligenz, Prompts, einhergehende Risiken und Herausforderungen gedreht. Lassen Sie uns also den Anlass der besinnlichen Winterzeit nutzen und die Entwicklungen der letzten Monate reflektieren. Vor diesem Hintergrund wollen wir uns ansehen, was genau eigentlich hinter dem Schlagwort Künstliche Intelligenz steckt – eine einheitliche Definition fehlt bisweilen nicht nur im AI Act – und wollen Potenziale und Möglichkeiten junger Unternehmen erörtern.
„Die Angst vor dem Unbekannten ist die größte Angst von allen.“ (Yvon Chouinard)
In den vergangenen Monaten habe ich immer wieder beobachtet, wie bei Gesprächen rund um Künstliche Intelligenz (KI) Gefahren und Risiken betont wurden. KI als für viele Anwender:innen undefinierbare Masse; undurchsichtiger und potenzieller Ersatz von Menschen. Wenn man es so sieht, ist KI beängstigend.
Dabei halte ich es gemeinhin mit Yvon Chouinard, Kletterer und Gründer der Marke Patagonia, der einmal sagte: „Die Angst vor dem Unbekannten ist die größte Angst von allen.“ Deshalb ist es essenziell, zu verstehen, was eigentlich hinter dem Schlagwort KI steckt, um Potenziale zu erkennen und nutzen zu lernen.
Machine Learning
Grundsätzlich beschreibt der Begriff KI eine Vielzahl von Teilbereichen, z.B. Machine Learning (ML), also die Programmierung von Computern mithilfe einer großen Datenmenge (Bilder, Texte, Sprache), um Muster in Datensätzen zu erkennen. Ein Beispiel für die erfolgreiche Nutzung von ML finden wir in Großbritannien, wo der Regierungsdigitalservice (Government Digital Service) in Kooperation mit der Pensionsregulierungsbehörde prädiktive Algorithmen nutzt, um das zukünftige Verhalten der Pensionssysteme zu antizipieren oder um Nutzendenkommentare und -anfragen zu automatisieren und zu verarbeiten.
Eine komplexe Form des maschinellen Lernens stellt das sogenannte Deep Learning dar, eine spezifische Form der Informationsverarbeitung. Hierbei werden künstliche neuronale Netze genutzt und zwischen der Eingabe- und Ausgabeschicht platziert. Dies wiederum geschieht durch ein kontinuierliches Hinterfragen und eine damit einhergehende Gewichtung von Entscheidungen. Die Maschine lernt, sich ohne menschliches Handeln zu verbessern und Entscheidungen zu treffen.
Generative KI
Auch Generative Künstliche Intelligenz gehört in den Teilbereich des Maschinellen Lernens und beschreibt ein Modell, das lernt, anhand von Beispielen und Trainingsdaten, Inhalte zu generieren. Diese Ergebnisse können sowohl Texte als auch Bilder oder Programmiercode sein. Das bekannteste Beispiel ist möglicherweise ChatGPT. Aber auch Chatbots, die auf den Webseiten der Bürgerämter Fragen der Bürger und Bürgerinnen beantworten, sind Teil des Bereiches Generative KI. In Anlehnung daran beschreiben Large Language Modells – große Sprachmodelle – eine spezifische Art der Generativen KI. Diese sind in der Lage möglichst authentisch wirkende Sprache zu erzeugen.
Laut einer Umfrage der Beratungsfirma Strategy& (2023) sehen acht von zehn befragten Personen Risiken in der Nutzung von Künstlicher Intelligenz und KI-gestützten Anwendungen. So stimmen jene Befragte auch der Aussage zu, dass eine unkontrollierte Anwendung von künstlichen Intelligenzen eine potenzielle Gefahr für die Demokratie darstellt.
Bei Risiken und Nebenwirkungen …
Tatsächlich ist das Phänomen von KI-generierten Falschinformationen ein Problem. Sogenannte Halluzinationen von Sprachmodellen beispielsweise sind Antworten, die wir von einer KI erhalten und die plausibel klingen, inhaltlich allerdings wenig korrekt sind. Zu beobachten ist dies vor allem dann, wenn ein Modell nicht über ausreichend Trainingsdaten verfügt. Langfristig lassen sich Falschantworten laut Google Bericht (2023) nicht ausschließen. Gleichzeitig geben etwa 75 Prozent aller Befragten besagter Umfrage an, dass die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen unvorhersehbar und negative Konsequenzen nicht auszuschließen seien. Auch eine höhere Arbeitslosigkeit halten ebenso viele der Befragten für wahrscheinlich.
Potenziale erkennen und Möglichkeiten nutzen
Vor dem Hintergrund der zu erkennenden Skepsis stellt sich die berechtigte Frage: Warum sollten im öffentlichen Sektor überhaupt KI-Lösungen genutzt werden? Die Gründe hierfür sind mannigfaltig: Einerseits kann die Nutzung KI-gestützter Anwendungen dazu beitragen, Mitarbeiter:innen zu entlasten und Engpässe, die beispielsweise durch den nahenden Fachkräftemangel ausgelöst werden, zu mildern. Wiederkehrende Verfahrensprozesse zum Beispiel können durch KI-gestützte Automatisierungen effizienter gestaltet werden.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Auf der nächsten Seite: Blick über den Tellerrand: Norwegen & wie man KI transparent und verantwortungsvoll nutzen kann.