Die Anbindung der EUDI-Wallet wird in vielen Kommunen über die BundID geschehen. Doch damit bleiben Digitalisierungspotenziale ungenutzt, meint Michael Kubach von Fraunhofer IAO und gibt einen Ausblick.
Von der EUDI-Wallet werden Behörden ebenso profitieren wie Bürgerinnen und Bürger.
(Bild: Canva / KI-generiert)
Ab dem 2. Januar 2027 müssen deutsche Behörden die EUDI-Wallet als Identifizierungsmittel akzeptieren. In den vergangenen Wochen haben wir mit mehreren Kommunen darüber gesprochen. Viele schildern eine ähnliche Lage: Das Thema kam plötzlich, Details der Umsetzung waren lange unklar und in den Haushalten für 2026 ist meist kein Budget eingeplant. Zudem entwickeln sich technische Hintergründe und rechtliche Vorgaben teilweise noch weiter. Für die Umsetzung fehlt daher oft Planungssicherheit und Geld.
Die Antwort, auf die sich viele Kommunen verständigt haben, lautet: Anbindung über die BundID. Das erfüllt die Pflicht mit geringem Aufwand. Diese Entscheidung ist nachvollziehbar, deckt weitergehende Wallet-Funktionen aber nicht ab und lässt Digitalisierungspotenziale liegen.
Was die Wallet überhaupt können soll
Die EUDI-Wallet ist eine App auf dem Smartphone, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre digitale Identität und digitale Nachweise selbst verwalten – vom Personalausweis bis zum Führerschein. Statt Papierdokumente vorzuzeigen oder Kopien analog einzureichen, können Nachweise direkt über das Smartphone einer Behörde zur Verfügung gestellt werden. Für Kommunen liegt darin die Aussicht auf medienbruchfreie digitale Prozesse: Identifizierung, Antragstellung und Nachweisprüfung ließen sich digital und automatisiert abbilden, ohne dass Bürger persönlich vorstellig werden müssen.
Drei Funktionen, mehrere Wege
Für Verwaltungen sind drei Funktionen vorgesehen:
die Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern über die Wallet,
die Ausstellung digitaler Nachweise durch die Verwaltung, und
die Entgegennahme weiterer Nachweise aus der Wallet.
Für jede dieser Funktionen existieren wiederum mehrere technische Wege – von der Nutzung bestehender Schnittstellen über die Anbindung eines Wallet-Adapters bis zur vollständigen Eigenentwicklung. Allerdings sind noch nicht alle Details geklärt und manche Komponenten befinden sich noch in der Entwicklung.
Was tatsächlich Pflicht ist – und was nicht
Im Juni 2026 hat der IT-Planungsrat die Anforderungen klargestellt (Beschluss 2026/19): Verpflichtend ist ausschließlich die erste Funktion – Identifizierung und Authentifizierung per Wallet – und auch das nur für digitale Prozesse, die ohnehin ein hohes Vertrauensniveau erfordern. Die Ausstellung und Entgegennahme von Nachweisen in bzw. aus der Wallet bleiben freiwillig. Wörtlich heißt es im Beschluss: „Eine Pflicht zur Ausstellung von Nachweisen in die EUDI-Wallet ergibt sich hingegen nicht.“
Auch für die verpflichtende Identifizierungsfunktion gibt es mehrere Wege. Erstens können Kommunen die Wallet indirekt über die BundID anbinden; ihre bestehende Schnittstelle reicht aus, den Kontakt zur Wallet übernimmt der Bund. Zweitens können sie einen Wallet-Adapter nutzen, der als Produkt des IT-Planungsrats von Governikus weiterentwickelt wird. Drittens können sie die Wallet-Protokolle selbst implementieren. Der Aufwand unterscheidet sich erheblich: gering bei der BundID-Anbindung, mittel beim Adapter, hoch bei der Eigenimplementierung.
Wer die relevanten digitalen Verfahren also bereits an die BundID angebunden hat, hat die Pflicht im Kern erfüllt. Deshalb ist die BundID für viele Kommunen der praktikabelste Weg. Für viele Verfahren ist der Umsetzungsaufwand überschaubarer als erwartet – und die Frist kein wesentliches Problem.
Für die Erfüllung der Vorgaben reicht das demnach aus – nicht aber für die eigentlichen Ziele der EUDI-Wallet. Die BundID-Anbindung deckt nur die erste der drei Funktionen ab. Für die Ausstellung eigener Nachweise oder automatisierte Prüfprozesse braucht es andere Wege. In unseren Gesprächen mit kommunalen Entscheidern wurde deutlich, dass vielen Kommunen dieser Unterschied bewusst ist.
Der Sinn ist erkannt, aber die Mittel fehlen
Die Kommunen sehen, dass die EUDI-Wallet mehr leisten kann als reine Authentifizierung:
medienbruchfreie Antragsprozesse,
automatisierte Prüfungen statt manueller Dokumentensichtung sowie
das Ausstellen und Verifizieren eigener Nachweise.
Der Wunsch nach dieser Art von Digitalisierung ist vorhanden.
Was in der Praxis fehlt, ist die Grundlage für eine Investitionsentscheidung: eine belastbare Einschätzung, welche Einsparungen sich tatsächlich realisieren lassen. Ohne diese fällt es schwer, gegenüber Kämmerei und politischen Entscheidungsebenen zu begründen, warum trotz knapper Mittel investiert werden sollte. Immer wieder haben wir das in den Gesprächen gehört: Man sieht die Chance, kann sie aber nicht in Zahlen übersetzen, die eine Haushaltsentscheidung rechtfertigen.
Stand: 08.12.2025
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Warum genau jetzt die Weichen gestellt werden
Trotz dieser Herausforderungen gibt es niederschwellige Aufgaben, die Kommunen bereits angehen können. Die Weichen für die spätere tiefere Integration werden jetzt gestellt. Hilfreich sind Fragen wie:
Haben wir bereits die BundID angebunden? Wenn das für die Dienste mit hohem Vertrauensniveau der Fall ist, haben wir die Basis-Pflicht bereits erfüllt. Zu viele Verwaltungsprozesse und Interaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern in deutschen Kommunen sind noch papierbasiert oder erfordern manuelle Prüfprozesse – genau das ist der eigentliche Anlass für die EUDI-Wallet. Wer ohnehin die Registeranbindung an NOOTS umsetzen muss, schafft damit zugleich eine Voraussetzung für die spätere Wallet-Ausstellung – wenn auch abhängig von zentralen Komponenten, die Bund und Länder noch bereitstellen müssen.
Welche eigenen Nachweise ließen sich sinnvoll digital ausstellen? Besonders dort, wo heute viel Papier oder manuelle Prüfung im Spiel ist, wie beim Dresden-Pass, zeigt sich der Effizienzgewinn am schnellsten. Auch wenn die Umsetzung aufwändiger ist und darum in vielen Kommunen erst in einem zweiten Schritt erfolgen wird, ist die Auswahl geeigneter Anwendungsfälle mit entsprechenden Potenzialen bereits jetzt möglich.
Was planen die Hersteller unserer Fachverfahren – und mit welchem sprechen wir zuerst? Kommunen nutzen in der Regel viele verschiedene Fachverfahren unterschiedlicher Anbieter. Sinnvoll ist es, zunächst diejenigen Verfahren zu identifizieren, bei denen sich der Aufwand am ehesten lohnt (siehe vorangegangene Frage).
Haben wir die kostenlose Sandbox getestet? Seit Dezember 2025 steht sie offen. Sie eignet sich für erste Tests und hilft, Erfahrungen im Haus aufzubauen. Außerdem bietet sie eine kurze Readiness-Checklist, mit der sich der eigene Stand ohne Entwicklerkenntnisse einschätzen lässt.
Sich mit diesen Fragen zu befassen, erfordert noch keine wesentlichen Investitionen. Auch lohnt der Blick nach Dresden: Die dort entstehenden Erfahrungen sollen ausdrücklich zur Blaupause für andere Kommunen werden. Der Aufwand an Zeit und Abstimmung für all das ist überschaubar, ein eigenes Umsetzungsbudget ist nicht notwendig. Dafür schaffen diese Schritte die Grundlage, um im richtigen Moment handlungsfähig zu sein.
Was das für die kommunale Praxis bedeutet
Die Aufgabe liegt nicht in der Entscheidung zwischen Pflichterfüllung und großer Integration. Entscheidend ist, sich auf der BundID nicht auszuruhen. Parallel sind Fragen zu klären, die keine zentrale Stelle für die Kommune beantworten wird:
Welche eigenen Prozesse sind betroffen?
Wo liegen Potenziale über die reine Pflichterfüllung hinaus?
Wie ist der Registerstand?
Was planen unsere Fachverfahrenshersteller?
Diese Vorarbeit erleichtert spätere Entscheidungen und verkürzt die Umsetzung, wenn die technischen und rechtlichen Voraussetzungen vollständig vorliegen. Sie legt damit die Grundlage für echte Digitalisierungsgewinne.
Der Autor Michael Kubach, leitender Wissenschaftler beim Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO