Digitalrechte

Der europäische Digital Omnibus

< zurück

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

Omnibus-Verfahren: Demokratie im Schnelldurchlauf

Besonders problematisch ist jedoch das gewählte Verfahren selbst. Omnibus-Verfahren – ursprünglich für technische und politisch unstrittige Anpassungen konzipiert – bündeln mehrere Änderungsanträge in einem einzigen Gesetzgebungsvorgang. Notwendige Folgenabschätzungen entfallen und EU-Institutionen erhalten lediglich kurze Reaktionsfristen. Das Zentrum für Digitalrechte kritisiert, dass die EU-Kommission dieses Ausnahmeverfahren mittlerweile inflationär anwendet. ursprünglich als begrenzte Ausnahme gedacht, sind derzeit 13 Omnibus-Pakete in Vorbereitung oder bereits umgesetzt worden.

Die Leitlinien zur besseren Gesetzgebung verlangen für öffentliche Konsultationen eigentliche eine Laufzeit von mindestens zwölf Wochen. Beim Digital Omnibus blieb indes kaum Zeit für echte Partizipation. Es fehlte jegliches Instrument für eine informierte Beteiligung. Weder gab es einen gezielten Fragebogen, noch eine klare Erklärung der geplanten Änderungen und auch keine ausreichende nationale Berichterstattung. Die Zivilgesellschaft blieb weitgehend ausgeschlossen. Von den über 500 Stellungnahmen kamen aus Deutschland überproportional viele vonseiten der Industrie sowie deren Interessenvertretern.

Die EU-Kommission begründet ihr Vorgehen hingegen mit der angeblichen Innovationshemmung durch „Überregulierung“. Doch diese Kausalität ist nicht hinreichend belegt. Das Europäische Parlament und das Oxford Institute for Ethics in AI weisen darauf hin, dass es vor 2010 in Europa kaum Regeln für Tech-Unternehmen gegeben hätte. Also genau der Zeitraum, in dem Meta und Google erstarkt sind. Zu viele Regeln sind demnach nicht das Problem, weshalb Europa keine eigenen „Tech-Riesen“ hervorgebracht hat.

Expertinnen und Experten benennen stattdessen zwei Hauptgründe für Europas Rückstand. Sowohl ein gemeinsamer digitaler Markt als auch ein einheitlicher Kapitalmarkt sind innerhalb der EU nicht gegeben.

China verfügt bereits seit 2022 über umfassende KI-Regelwerke mit klaren Vorgaben zu Transparenz, Sicherheit und Kennzeichnung – inklusive verpflichtender Deepfake-Kennzeichnung. Im vergangenen Jahr wurde DeepSeek-R1 trotz vorhandener und durchgesetzter KI-Regulierung in nur zwei Monaten, zu sehr geringen Kosten und durch ein kleines Team entwickelt . Innovation und Regulierung sind demnach kein direkter Widerspruch.

Forderungen für eine verantwortungsvolle Digitalpolitik

Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie stellt klare Forderungen an die EU. Keine Aufschiebung der KI-Verordnung, keine pauschalen Ausnahmen für kleinere Unternehmen sowie eine Stärkung der Durchsetzung durch angemessene Ressourcen für Aufsichtsbehörden. Die DSGVO müsse unter gleichrangiger Berücksichtigung von Bürgerinteressen unangetastet bleiben. Der rechtebasierte Ansatz dürfe nicht durch ein risikobasiertes Modell ersetzt werden.

Darüber hinaus brauche es eine Verbesserung der Gesetzgebungstechnik. „Die Absenkung hoher Schutzstandards setzt eine globale Abwärtsspirale in Gang, in der sich statt des Brussels Effects industriefreundliche Regeln ohne Wertestandards durchsetzen“, warnt Molavi Vasse'i. „Europa verspielt damit seine digitalpolitische Glaubwürdigkeit, die wesentlich auf starkem Datenschutz und der Achtung digitaler Rechte beruht.“

(ID:50633293)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung