Dass Verwaltungsvorgänge in Deutschland größtenteils analog ablaufen, scheint für deutsche Bürger kein Geheimnis mehr zu sein – doch aus der Ukraine geflüchtete Menschen zeigen sich davon befremdet. Dies nahm Innenministerin Faeser nun zum Anlass, einen „Digital-Check“ sowie eine neue Cybersicherheitsstrategie in Aussicht zu stellen.
„Krise beschleunigt auch Dinge“, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum Plan eines schnelleren Vorankommens digitaler Verwaltungsleistungen in Zeiten des Kriegs
Bei der Erarbeitung von Gesetzen des Bundes soll künftig immer schon in einem frühen Stadium die Möglichkeit einer digitalen Ausführung der neuen Vorschriften geprüft werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte den neuen „Digital-Check“ am Donnerstag bei der Eröffnung einer „Lernwelt“ der neuen Digitalakademie der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung in Berlin an. Noch vor dem Sommer wolle sie zudem eine neue Cybersicherheitsstrategie vorlegen.
„Dass Deutschland Digitalisierung kann“, habe sich grundsätzlich zwar in der Corona-Pandemie gezeigt, sagte Faeser, ins Nachdenken gekommen sei sie aber schon, als ukrainische Kriegsflüchtlinge ihre Verwunderung darüber ausgedrückt hätten, wie viele Verwaltungsvorgänge in Deutschland noch nicht digital zur Verfügung stünden. „Krise beschleunigt auch Dinge“, fügte sie hinzu.
Die Bundesregierung will nach Angaben des Innenministeriums in dieser Wahlperiode unter anderem die Netzinfrastruktur des Bundes modernisieren. Klagen waren in den vergangenen Jahren unter anderem aus der Polizei zu hören, die vor allem auch auf eine ausreichende Bandbreite für mobile Anwendungen angewiesen ist. Außerdem will die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Start-Ups im IT-Bereich ausbauen. „Gemeinsam mit Ländern und Kommunen minimieren wir die Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern unter anderem mithilfe von Open-Source sowie offenen Schnittstellen und offenen Standards“, heißt es in einem Papier des Innenministeriums.
Als Motor der Digitalisierung versteht sich auch das von Marco Buschmann (FPD) geleitete Bundesjustizministerium, das dem Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf für digitale Aktionärsversammlungen vorgelegt hatte. Zur Stellungnahme an Länder und Verbände hat das Justizministerium einen Referentenentwurf für ein elektronisches Bundesgesetzblatt weitergeleitet. In Arbeit sind unter anderem auch die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Videosystems für Videoverhandlungen an deutschen Gerichten und das „digitale Führungszeugnis“.
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Stand vom 30.10.2020
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