Grußwort zum eGovernment Summit 2018 Blaupausen für die Digitalisierung

Autor / Redakteur: Staatssekretär Klaus Vitt, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik / Manfred Klein

Staatssekretär Klaus Vitt hat auch in diesem Jahr die Schirmherrschaft für den eGovernment Summit übernommen. In seinem Grußwort hebt Klaus Vitt unsbesondere die Kommunikationsfunktion des eGovernment Summit hervor.

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Die Teilnehmer des eGovernment Summits werden sich in diesem Jahr an historischer Stätte auf der Wartburg treffen. Viele der Teilnehmer aus dem vergangenen Jahr werden wieder dabei sein
Die Teilnehmer des eGovernment Summits werden sich in diesem Jahr an historischer Stätte auf der Wartburg treffen. Viele der Teilnehmer aus dem vergangenen Jahr werden wieder dabei sein
(© Mara Zemgaliete - stock.adobe.com)

Der Fokus der Verwaltungsdigitalisierung wird sich verändern, das zeigt auch das Motto des diesjährigen eGovernment Summit: „Von eGovernment zur digitalen Staatskunst“. Unser Ziel ist nicht nur die elektronisch gestützte Erfüllung der Verwaltungsaufgaben, sondern auch das intelligent vernetzte Verwaltungshandeln auf bundesweit hohem Niveau.

Der Weg dahin führt über die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Bei unserem letzten Summit in Hamburg standen wir mit der Planung noch ganz am Anfang. Ein Jahr später sind viele damals offene Fragen geklärt und zwei Projekte des IT-Planungsrates arbeiten mit Hochdruck an den Maßnahmen, mit denen die ehrgeizigen Ziele umgesetzt werden sollen.

Das initiale Digitalisierungsprogramm ist nahezu abgeschlossen. Bis Ende 2018 werden hier aus den gegenwärtig neun Arbeitsgruppen Ergebnistypen in Form von ersten Online-Anwendungen (zum Beispiel eRechnung) sowie Piloten, Prototypen und Referenzprozessen vorliegen. Vor allem aber werden die dort gemachten Erfahrungen in Form von Blaupausen aufgearbeitet und fließen in das „Digitalisierungsprogramm Föderal“ ein.

Mit dem Digitalisierungsprogramm Föderal, dessen Ausgestaltung dem IT-Planungsrat im Herbst 2018 zum Beschluss vorgelegt wird, werden etwa 460 Leistungen arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen in 14 Themenfeldern gemeinsam geplant und bearbeitet. Die 115 zu digitalisierenden „Typ 1 Leistungen“, bei denen die Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund liegt, werden im „Digitalisierungsprogramm Bund“ umgesetzt.

Die Infrastruktur für den Portalverbund wird bis Ende 2018 vom Bund gemeinsam mit einigen Ländern errichtet. Danach erfolgt der Rollout des Portalverbundes auf die restlichen Länder. Jedes einzelne Land verknüpft dann sein Verwaltungsportal mit den Kommunalportalen und Fachportalen seines Landes zu einem entsprechenden Verbund. Jede Portalplattform soll ein Nutzerkonto für Bürger und Unternehmen, ein Postfach sowie Funktionalitäten für die Gestaltung von Formularen und das Bezahlen anbieten. Weitere Basisdienste können ergänzt werden. Der Bund verknüpft seine Fachportale mit seinem neuen Verwaltungsportal, das die Bundesleistungen bündelt und im ersten Quartal 2019 ebenfalls ein Nutzerkonto für Unternehmen und Bürger bereitstellt.

Mit dem OZG hat der Bund zudem den Auftrag erhalten, die Kommunikations- und IT-Sicherheitsstandards festzulegen, die für die Umsetzung von Digitalisierungsprogramm und Portalverbund erforderlich sind. Deshalb erstellen wir derzeit eine Standardisierungsagenda, mit der wir die Grundlagen für die Festlegung von Kommunikations- und IT-Sicherheitsstandards schaffen wollen. Bis Ende 2018 wollen wir aufzeigen, welche Standards es bereits gibt, wo wir den Bedarf an weiteren Standards sehen und wie wir diese neuen Standards gemeinsam mit den Ländern erarbeiten wollen. Bei der Erstellung neuer Standards werden auch Vertreter der Digitalwirtschaft eingebunden.

Parallel zur Umsetzung des OZG in Deutschland wird im Rahmen einer EU-Initiative das Single Digital Gateway (SDG) erstellt, also ein einheitliches europäisches digitales Zugangstor zu den Verwaltungsverfahren, Informationen, Hilfs- und Problemlösungsdiensten der Europäischen Union (EU) und aller Mitgliedstaaten. Die entsprechende EU-Verordnung sieht vor, dass 21 ausgewählte Verwaltungsverfahren grenzüberschreitend in allen Mitgliedstaaten für EU-Bürger und Unternehmen online bereitgestellt werden.

Die EU-Verordnung soll Ende 2018 in Kraft treten. Das BMI hat sich während der Abstimmung des Entwurfs erfolgreich eingebracht, um einen weitgehenden Einklang mit der OZG-Umsetzung zu gewährleisten. Der Verbund der deutschen Verwaltungsportale und die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen erleichtern es allen föderalen Ebenen, die SDG-Verpflichtungen zu erfüllen.

Im Sinne der Nutzerfreundlichkeit sieht das SDG eine EU-weite Verbreitung des Once-Only-Prinzips vor, damit Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen auch bei grenzüberschreitenden Verwaltungsverfahren ihre Daten möglichst nur einmal eingeben müssen. Die Einführung des Once-Only-Prinzips und die damit einhergehende Modernisierung unserer Registerlandschaft ist ein wichtiges Element für die Nutzerakzeptanz bei der Digitalisierung der Verwaltung.

Plattformen für digitale Verwaltungsleistungen, SDG und Once Only – wir treiben die intelligente Vernetzung gerade massiv voran. Zur „Smart Society“ gehört allerdings mehr als diese großen Aufgaben – aber ohne deren erfolgreiche Bewältigung können wir nicht „smart“ werden.

Auf dem Weg dahin ist jedoch noch viel zu tun und noch viel zu bedenken. Der eGovernment Summit in Thüringen bietet die geeignete Atmosphäre für den Austausch von Anregungen und Ansichten. Darauf freue ich mich und wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern anregende Debatten.

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