Das Bundesjustizministerium will den Einsatz von Videotechnik bei Gericht fördern, ein entsprechender Referentenentwurf liegt schon vor. Dazu braucht es aber auch eine bundeseinheitliche Softwarelösung, fordert der Deutsche Anwaltverein.
Zeitgemäße digitalisierte Justizverfahren sind auch wichtig für die Akzeptanz des Rechtsstaates
Bei den Plänen für digitale Verhandlungen sollte aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unbedingt eine bundeseinheitliche Software-Lösung angestrebt werden. „Wir müssen uns dem Thema der Digitalisierung nicht nur stellen, sondern wir wollen die effektiven Möglichkeiten dadurch auch nutzen“, sagte DAV-Präsidentin Edith Kindermann am Dienstag in Berlin. Sie betonte: „Da geht es nicht darum zu sagen, jetzt stellt mal jeder kleine Schutzzäune auf.“ Ein großer Schub für die Digitalisierung wäre beispielsweise zu erwarten, „wenn wir bei den Videoverhandlungen ein bundeseinheitliches Videokonferenzportal hätten“.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im November einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten zur Stellungnahme an Länder und Verbände geschickt. Am vergangenen Montag lief die Frist dafür ab. Wann das Kabinett über das Vorhaben beschließen wird, steht noch nicht fest. Der Entwurf sieht vor, dass das Gericht eine Videoverhandlung nicht mehr nur gestatten, sondern gegenüber den Verfahrensbeteiligten auch anordnen kann. Die Verfahrensbeteiligten sollen dann innerhalb einer zu bestimmenden Frist beantragen können, von dieser Anordnung ausgenommen zu werden.
Buschmann, der an der DAV-Veranstaltung teilnahm, sagte, die Digitalisierung der Rechtspflege sei auch wichtig, damit bei Bürgerinnen und Bürgern nicht die Akzeptanz schwinde. Der Minister sagte: „Wenn die Menschen aber irgendwann den Eindruck haben, dass wenn sie einen Gerichtssaal oder meinetwegen eine Anwaltskanzlei betreten, dass sie das Portal einer Zeitmaschine durchschritten haben, dass sie in den 80er Jahren oder in den frühen 90ern ankommen, dann werden Menschen, die heute in Dienstleistungsunternehmen oder in beliebigen Betrieben notwendigerweise digital arbeiten, die in ihrer Freizeit digitale Services nutzen, die in Minuten ihren Streamingdienst abonnieren oder ein Konto eröffnen, irgendwann den Respekt vor dem Rechtsstaat verlieren.“
Deshalb sei es sein Ziel, die Digitalisierung im Bereich der Rechtspflege nach vorne zu bringen. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, habe das Bundesjustizministerium „innerhalb eines Jahres auf 100 Prozent digitale Aktenführung umgestellt“.
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Stand vom 30.10.2020
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