Aufbaustab in Baden-Württemberg Justizcloud: Bund und Länder unterzeichnen Vereinbarung

Von Nicola Hauptmann 3 min Lesedauer

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Bund und Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung zur Entwicklung der bundesweiten Justizcloud unterzeichnet. Darin ist der Aufbau einer ersten lauffähigen Version (MVP) organisatorisch geregelt. Weitere Punkte erläuterte das BMJV auf Anfrage.

Die bundeseinheitliche Justizcloud soll auf den bestehenden Ressourcen der öffentlichen IT-Dienstleister aufbauen, die über ein justizeigenes Netz miteinander verbunden werden.(Bild: ©  Jennifer - stock.adobe.com / KI-generiert)
Die bundeseinheitliche Justizcloud soll auf den bestehenden Ressourcen der öffentlichen IT-Dienstleister aufbauen, die über ein justizeigenes Netz miteinander verbunden werden.
(Bild: © Jennifer - stock.adobe.com / KI-generiert)

Sie soll eine zentrale Rolle spielen bei der Digitalisierung der Justiz: die bundeseinheitliche Justizcloud. Ihre Machbarkeit wurde in einer Studie 2024 bereits untersucht und bestätigt. Nach dem Bund-Länder-Digitalgipfel 2024 veröffentlichten die Justizministerinnen und -minister eine Erklärung zur Konzeption der Justizcloud. 2025 sollte die Vorbereitungsphase beginnen. Laut den Unterlagen des Gipfeltreffens im November 2025 wurde die Leitung des Aufbaustabes an Baden-Württemberg übertragen.

Bund und Länder haben nun eine Vereinbarung zur Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud unterzeichnet. Darüber informierte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Als Termin für eine erste lauffähige Cloud-Version ist nunmehr Anfang 2027 gesetzt. Weitere Fakten der Meldung wurden beim Bund-Länder-Gipfel schon angeführt:

  • Start mit dem Gemeinsamen Fachverfahren (GeFa)
  • Realisierung von Einsparpotenzialen, nutzerzentrierte Anwendungen und schnelle Software-Updates als Ziele,
  • Aufsetzen auf der bestehenden Infrastruktur der öffentlichen IT-Dienstleister, die durch zu errichtendes eigenes Justiznetz verbunden werden sollen, und
  • Greenfield-Ansatz – bestehende Strukturen sollen nach Möglichkeit nicht migriert, sondern abgelöst werden.

Weiterführende Informationen gab es zum Aufbaustab in Baden-Württemberg: Aus diesem Stab von Fachleuten aus Justiz und IT-Branche soll demnach auch die Justizcloud-Einheit entstehen, die die bundeseinheitliche Justizcloud künftig betreibt.

Zunächst soll eine erste lauffähige Version, ein MVP (Minimum Viable Product), aufgebaut werden. „Für diesen ersten Schritt enthält die jetzt getroffene Vereinbarung organisatorische Regelungen“, erläuterte eine Sprecherin des BMJV auf Nachfrage. Diese MVP-Phase habe „den Aufbau der erforderlichen Entwicklungs- und Betriebsplattform, des justizeigenen Netzes sowie den Betrieb der ersten, cloudfähigen Anwendung der Justiz an ersten Gerichten in drei Ländern zum Gegenstand.“ Die Gründung einer gemeinsamen Betriebsanstalt von Bund und Ländern für die bundeseinheitliche Justizcloud gehört demnach auch zu dieser ersten Phase. Bis Anfang 2027 solle das MVP aufgebaut, anschließend dann die bundeseinheitliche Justizcloud für alle Länder und den Bund skaliert werden.

Finanzierung

Die Machbarkeitsstudie geht von einer einmaligen Investition von 72 bis 87 Millionen Euro aus (in den kommenden sechs Jahren), für die der Bund in den Jahren 2025 und 2026 eine substanzielle Anschubfinanzierung aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz bereitstellen will. Bei Betrieb wird in der vollen Ausbaustufe mit jährlich 10-14 Mio. Euro für die Plattform und zusätzlich ca. 12-16 Mio. Euro p.a. für den Anwendungsbetrieb gerechnet. Diese Aussagen sind nach Auskunft des BMJV weiterhin aktuell. Weiter heißt es aus dem Ministerium, der Bund plane die MVP-Phase und den anschließenden Aufbau im Zuge einer Anschubfinanzierung vollständig zu finanzieren. „Die Kosten für den Aufbau des MVP belaufen sich auf rund 30 Mio. Euro. Für den weiteren Auf- und Ausbau wird nach der Untersuchung der Machbarkeit mit weiteren ca. 50 Mio. Euro gerechnet.“

Zur Frage nach der Vorbereitung eines Staatsvertrags erklärte die Sprecherin: „Der Aufbaustab der Justizcloud erarbeitet aktuell einen Entwurf des Staatsvertrags. Gegenstand des Entwurfs ist auch die Prüfung einer Reihe von rechtlichen und organisatorischen Fragen, beispielsweise der möglichen Rechtsform für die geplante Betriebsanstalt von Bund und Ländern.“

Eine weitere Frage von eGovernment bezog sich auf die Berücksichtigung neuerer Entwicklungen wie Deutschlandplattform oder der Deutschland-Stack. Dazu hieß es, das Vorhaben befinde sich „schon seit Beginn der Machbarkeitsuntersuchungen im regelmäßigen und engen Austausch mit weiteren großen Cloudinitiativen wie beispielsweise der Deutschen Verwaltungscloud. Auch mit dem Deutschland-Stack wird ein regelmäßiger Austausch stattfinden.“

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