Retrieval-Augmented Generation, kurz „RAG“, beschreibt ein spezielles Verfahren der generativen Künstlichen Intelligenz. Die Ausgabe erfolgt dabei nicht allein auf Basis von Trainingsdaten, sondern schließt auch weiterführende externe Informationen ab ein.
Durch das Einbeziehen externer Informationsquellen im Zuge von Retrieval-Augmented Generation liefert Generative KI qualitativ hochwertigere Antworten.
(Bild: scyther5, Getty Images via Canva.com)
Retrieval-Augmented Generation ist als Optimierung und Weiterentwicklung von großen, KI-gestützten Sprachmodellen (Large Language Models, LLM) zu verstehen. Ziel dessen ist, vor der Ausgabe eines Textes die eigene Wissensdatenbank selbständig zu erweitern, damit der generierte Text wiederum nicht ausschließlich auf Trainingsdaten aufbaut. Diese Trainingsdaten von entsprechend großen Sprachmodellen umfassen bereits Milliarden von Parametern und Informationen, das RAG-Prinzip baut anschließend darauf auf – und nutzt ergänzend eine besonders umfassende Wissensdatenbank, die wiederum in einer höheren Qualität der ausgegeben Informationen resultieren soll. Das LLM-Modell selbst muss dafür nicht neu trainiert werden, stattdessen ist Retrieval-Augmented Generation allen voran eine wirtschaftliche Möglichkeit, um die Qualität des Systems gezielt zu verbessern.
Der RAG-Prozess gliedert sich dafür in zwei Phasen:
In der ersten Phase nutzt das System automatisch die ursprünglich eingespeisten Trainingsdaten, simultan werden weitere relevante Informationen aus einer umfangreichen Datenbank bezogen. Dabei handelt es sich normalerweise um Vektordatenbanken oder vergleichbare Datensammlungen mit unstrukturierten Daten, wobei auch die Anbindung an relationale Datenbanken möglich ist. Das System kann eine Vielzahl an Informationen und Dateien verarbeiten, darunter beispielsweise publizierte Artikel, Studien oder schlicht andere Texte und Online-Content.
In der zweiten Phase nutzt das System all die bis dato verarbeiteten Informationen, um eine Antwort, typischerweise in Textform, bereitzustellen. Die zuvor zusätzlich einbezogenen Informationen sollen dem System helfen, eine wahrheitsgemäße und schlicht bessere Antwort zu liefern, als das bei einer ausschließlichen Nutzung von Trainingsdaten möglich wäre.
Der Einfluss von RAG auf generative KI
Das RAG-Verfahren knüpft da an, wo KI- und LLM-Systeme bekannte große Schwächen aufweisen. KI-Systeme wie ChatGPT und Co. kennen zunächst nämlich keinen Eigenzweifel: Sie verstehen es als ihr Ziel, den Nutzern eine Antwort zu geben, die idealerweise korrekt ist. Aufgrund veralteter oder unzureichender Informationen, mit denen das Sprachmodell trainiert wurde, ist das allerdings nicht immer der Fall. Gleichermaßen präsentiert die KI ihre eigene Antwort mit voller Überzeugung – und könnte dafür notfalls sogar Quellen frei erfinden.
Unter Einsatz des RAG-Verfahrens sollen also allen voran die Schwächen solcher LLM-Systeme reduziert werden. Typische Schwächen von KI-Textgeneratoren sind:
Ausgabe von falschen Informationen, auch wenn das System weiß, dass es gar keine Antwort hat
Nutzung von schlechten und/oder veralteten, oftmals auch nicht autoritative Quellen
Antworten ohne aktuellen Bezug
ungenaue Antworten, auch aufgrund eines mangelhaften Sprachstils und fehlerhafter Terminologie
In diesen Situationen beziehungsweise in einem System mit RAG-Prozess würde die KI beziehungsweise das LLM im Idealfall genauere Antworten liefern, da sie sich einem vorher definierten Wissensspeicher bedienen kann – was beispielsweise die zuvor erwähnte große Vektordatenbank sein könnte. Ebenfalls im Idealfall liefert die KI, durch die Ergänzung des zusätzlichen Wissensspeichers, dann korrekte und nicht länger fehlerhafte oder nicht mehr aktuelle Antworten.
Vorteile von Retrieval-Augmented Generation in der Praxis
Ein wirtschaftlicher Vorteil aus Unternehmenssicht liegt in der kostengünstigen Implementierung. Da die Basis der Technologie, das LLM-System, schon vorhanden ist, geht es nur noch um die gezielte Erweiterung von wertvollen Wissensspeichern. Diese einzusetzen, ist zwar ebenfalls mit Kosten verbunden, aus Sicht von großen Konzernen, Institutionen oder Milliardenunternehmen sind selbige normalerweise aber vernachlässigbar.
Durch die RAG-Prozesse ist das LLM-System zudem in der Lage, aktuelle Informationen zu verarbeiten, sofern diese in entsprechender Form in dem gewählten Wissensspeicher vorliegen. Die mitunter höhere Antwortqualität, gepaart mit der Aktualität, kann in einem gesteigerten Benutzervertrauen resultieren. Anwender können sich also, sofern das LLM RAG nutzt, eher auf dessen Antworten verlassen, als wenn RAG nicht eingesetzt werden würde. Außerdem erhalten Entwickler, sowie die diese anstellenden Institutionen und Unternehmen, mehr Kontrolle über die Antworten einer KI. Auch das ist ein Vorteil, der allen voran bei (sehr) großen Unternehmen und entsprechend kapitalstarken Institutionen ausgespielt werden kann.
Auch in Behörden und im öffentlichen Sektor kann Retrieval-Augmented Generation erhebliche Vorteile bieten. Indem große Mengen an unstrukturierten Daten aus verschiedenen Quellen genutzt werden, ermöglicht RAG die automatische Generierung personalisierter Inhalte sowie die Extraktion wertvoller Erkenntnisse. Im Kunden- und Bürgersupport verspricht das Konzept eine effizientere Beantwortung häufig gestellter Fragen sowie kontextualisierte Hilfestellungen bei der Navigation durch bestehende Informationen und Prozesse. Bei aller Leistungsfähigkeit müssen allerdings ethische Aspekte und der Datenschutz stets berücksichtigt werden.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.