Definitionen Was sind und wie funktionieren die Kieler Beschlüsse?

Autor / Redakteur: zeroshope / Manfred Klein

Die sogenannten Kieler Beschlüsse sind die Grundlage für das sogenannte eGovernment und regeln, zu welchen Bedingungen staatliche Stellen einander Software überlassen dürfen. Dies betrifft Überlassungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

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(Bild: © aga7ta – Fotolia)

Mit dem Beginn des Computer-Zeitalters in den 1970er Jahren wurde der föderale Aufbau der Bundesrepublik Deutschland vor eine Herausforderung gestellt, da zwei fundamentale Grundsätze kollidierten: Die möglichst umfangreiche Selbstverwaltung von Ländern und Kommunen im Abgrenzung zum Bund sowie die Pflicht zur verantwortlichen Haushaltsführung. Alle staatlichen Verwaltungseinheiten hätten Software kaufen oder entwickeln müssen. Dabei wäre vielfach parallel Geld ausgegeben worden. Anderseits wollten die Länder und Kommunen auch nicht gezwungen werden, EDV-Lösungen des Bundes zu nutzen, weil dies ihre Arbeit hätte einschränken können. Die Kieler Beschlüsse des Jahres 1979 waren eine Antwort auf diesen Spagat.

Kieler Beschlüsse: Software kann überlassen werden – aber es besteht keine Pflicht zur Übernahme

Die Kieler Beschlüsse bestehen aus zwei Bausteinen: Erst wurde ein gemeinsamer Rat aus Bund, Ländern und Kommunen konstituiert, der sich dauerhaft um die Frage der EDV-Ausstattung der staatlichen Einrichtungen kümmern sollte. Dieser Rat wurde später zum IT-Planungsrat fortentwickelt.

Zweitens wurde eine „Kann, aber muss nicht“-Regelung eingeführt. Der Bund kann Software an die Länder und die Kommunen weitergeben. Die unteren Einheiten müssen diese jedoch nicht annehmen. Alle anderen Richtungen sind ebenfalls denkbar: Länder und Kommunen können weitergeben, müssen (anders als der Bund) aber nicht. Grundsätzlich soll die Weitergabe kostenlos erfolgen. Allerdings stellen es die Kieler Beschlüsse frei, auch Mieten oder Verkaufspreise zu erheben. Pflicht bei der Weitergabe ist immer der Erwerb einer Lizenz durch den Entwickler. Hat beispielsweise der Bund eine Content-Management-Software entwickeln lassen, die auch die Länder verwenden möchten, müssen Sie beim Entwickler das Recht dazu erwerben. Die betreffende Kommune wird so beispielsweise um die Entwicklungskosten entlastet.

Fortentwicklung der Kieler Beschlüsse

Die Kieler Beschlüsse wurden 2009 und 2010 im Rahmen der Föderalismus-Reform überprüft und fortentwickelt. Der Bund hatte das eGovernment zum Staatsziel erhoben. Als eines der ersten Länder überhaupt verlieh Deutschland dabei IT-Fragen Verfassungsrang. Die Bewertung der Beschlüsse, die erst 2014 beendet war, kam zu dem Ergebnis, dass die Regelungen grundsätzlich weiterhin Bestand haben sollten. Verschärft wurden allerdings die Bestimmungen zur Lizenzierungspflicht bei Software-Kooperationen.

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