Definition Was ist ein öffentlicher Haushalt und wie wird er verwaltet?
Der öffentliche Haushalt bezeichnet die Zusammenstellung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Dabei steht die Rechnungslegung in der Kameralistik im Vordergrund. Gemeinden, Bundesländer sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts fließen ein.
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Gemeinden, Länder, der Bund, Anstalten sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts führen ihre Finanzwirtschaft unter dem Signum öffentlicher Haushalt. Dieser Grundsatz hat nationale und internationale Gültigkeit, wobei ein nationaler öffentlicher Haushalt nach den Grundsätzen der Kameralistik geführt wird.
Im internationalen Vergleich ist die Doppik in der Haushaltsrechnung erkennbar, was vor allem in den staatlichen Untergliederungen ersichtlich ist. Der Haushalt erfüllt verschiedene Aufgaben und ist kein wirtschaftliches Unternehmen im Sinne der Gewinnmaximierung. Eingenommene Gelder werden innerhalb des Haushalts in Projekte zur Haushaltsverbesserung/Haushaltsausgleichung aufgewendet.
Öffentlicher Haushalt dient nicht der Gewinnerwirtschaftung
Jede Stadt, jede Gemeinde und jeder Staat wirtschaften mit Geldern. In diesem Bereich ist vom öffentlichen Haushalt die Rede. Einnahmen und Ausgaben in der „Haushaltskasse“ dienen der Haushaltsdeckung. Was bei gewerbsmäßigen Unternehmen als Gewinn verbucht wird, heißt im öffentlichen Haushalt Überschuss und fließt in den Haushaltsplan für das kommende Jahr mit ein. Zudem steht ein öffentlicher Haushalt in keiner Form im Wettbewerb, sondern ist ein hoheitliches Verwaltungsmonopol. Aktuell basiert die Haushaltsführung auf der Basis der Kameralistik. Doch wird bereits seit einigen Jahren die Haushaltsführung im Bereich der Doppik eingeführt und setzt sich nach und nach durch.
Aufgabenbereiche des öffentlichen Haushalts
Ein öffentlicher Haushalt dient dem Erhalt und der Ausweitung der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge. Im Gegensatz zum Staatshaushalt beteiligen sich öffentliche Haushalte nicht an Entwicklungshilfen oder Fördergeldern zur Landesverteidigung. Der öffentliche Haushalt finanziert das Bildungs- und Sozialwesen sowie das Rechts- und Gesundheitswesen.
Ein Haushaltsplan dient als Richtschnur für Verbesserungen und Aufgaben im Folgejahr und unterstützt die Gemeinden und Länder beim Haushaltsausgleich. Da es keine Erwirtschaftung von Gewinn im eigentlichen Wortsinn gibt, bezieht der Haushaltsplan eine Aufwendung der Überschüsse in die Haushaltsausgaben ein.
Allgemeines zur Verwaltung öffentlicher Haushalte
Die Verwaltung öffentlicher Haushalte basiert auf Erfahrung, rechnerischem Know-how und dem sparsamen Umgang mit Geldern. Überschüsse können nur erwirtschaftet werden, wenn ein öffentlicher Haushalt sparsam wirtschaftet und seine Ausgaben konkret plant. Generell ist ein öffentlicher Haushalt immer ausgeglichen.
Abweichungen sind der Fall, kann eine Gemeinde beispielsweise aufgenommene Kredite und deren Zinsen nicht tilgen. Hier wird zwischen dem formellen und dem materiellen Haushaltsausgleich unterschieden. Können Kommunen ihren Haushalt nicht ausgleichen, wird ein Sicherungskonzept verlangt und soll der Haushaltsverschuldung vorbeugen.
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