Grundsteuererklärung Vereinfachtes Verfahren für mehr Menschen zugänglich

Quelle: dpa |

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Die Abgabe der Grundsteuererklärung wird leichter: Unabhängig von „Elster“-Zertifikaten können jetzt alle Grundstückseigentümer auch die vereinfachte Eingabe über eine zentrale Website nutzen – allerdings nicht in allen Bundesländern.

In elf Bundesländern können Eigentümer ihre Grundsteuererklärung nun auch über das zentrale, im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstellte Portal abgeben
In elf Bundesländern können Eigentümer ihre Grundsteuererklärung nun auch über das zentrale, im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstellte Portal abgeben
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Noch bis Ende Oktober haben Grundstückseigentümer Zeit, ihre Grundstückswerte gegenüber den Finanzämtern zu erklären. Für die Abgabe der Grundsteuererklärung können Betroffene entweder das Online-Finanzamt Elster nutzen oder die Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Letztere war bis zuletzt nur für Eigentümer zugänglich, die kein Elster-Zertifikat besitzen. Das hat sich inzwischen geändert.

Jetzt stünden allen Eigentümern alle technischen Möglichkeiten gleichermaßen zur Verfügung – unabhängig von Zertifikaten, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Eingabe über das Portal grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de ist einfacher, weil es für Privatpersonen mit einfachen Eigentumsverhältnissen vorgesehen ist. Genauer: für jene Besitzer unbebauter Grundstücke, Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.

In fünf deutschen Bundesländern ist das Portal nicht nutzbar

Nutzen können es aber nur Eigentümer in elf Bundesländern, die am Bundesmodell teilnehmen. Dazu gehören Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Nutzer ohne Zertifikat erhalten laut Bund der Steuerzahler vor dem Absenden der Erklärung per Post einen Freischaltcode vom Finanzamt.

Egal, auf welchem Weg Eigentümerinnen und Eigentümer die Grundsteuererklärung vornehmen: Das Informationsschreiben vom Finanzamt, die Steuer-ID, die Grundbuchdaten und Flächen sollten immer bereitliegen. Selbst bei der vereinfachten Eingabemöglichkeit werden etliche der Daten abgefragt.

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