Tarifvertrag TVöD termingerecht umsetzen

Autor / Redakteur: Ulli Pesch / Susanne Ehneß

Um die eigene finanzielle Handlungsfähigkeit auch im kommenden Jahr zu gewährleisten, sollten Organisationen der Öffentlichen Hand so rasch wie möglich die jüngst im TVöD verabschiedeten Vereinbarungen berücksichtigen.

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(Bild: kamasigns_Fotolia.com)

Auf das neue Vertragswerk wurde knapp zehn Jahre hingearbeitet. Nun beginnt die Umsetzung der teilweise umfassenden und weitreichenden Verhandlungsergebnisse in den Personalverwaltungen. Da geht es neben der vereinbarten Tariferhöhung auch um neue Stellenbewertungen und Eingruppierungen. Ebenso betroffen sind Sonderzahlungen für Azubis und deren Lernmittelzuschüsse, die Ermittlung von Jahressonderzahlungen, erhöhte Urlaubsansprüche, veränderte Beitragssätze für die Alterszusatzversorgung, um nur einige Änderungen zu nennen.

Im Rahmen der Umsetzung des Tarifvertrags geht es neben der korrekten Auszahlung der Gehälter noch um einige weitere Konsequenzen, die folgend an zwei Beispielen die Bedeutung einer zeitnahen Berücksichtigung der tarif­lichen Vereinbarungen zeigen sollen: Was passiert beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter im Januar den Antrag auf die Überprüfung seiner Eingruppierung wünscht und die Personalverwaltung nicht der Lage ist, diesem Anspruch Geltung zu verschaffen? Oder wenn die Anpassungen und Änderungen nicht korrekt in die anstehenden Haushaltsplanungen einfließen?

Wenn dann beispielsweise Personal im kommenden Jahr aufgestockt werden soll, dessen Entgelte nicht korrekt geplant wurden, können – je nach Mitarbeiteranzahl – aufgrund der falschen Berechnungen im laufenden Haushaltsjahr leicht größere Abweichungen zum jeweils gültigen Haushaltsplan entstehen.

Haushaltsplanung

Eine korrekte Haushaltsplanung ist unter anderem auch Voraussetzung für Investitionsvorhaben, denn sie ist die Grundlage für etwaigen Kapitalbedarf, der gegebenenfalls extern beschafft werden muss. Basieren Kreditverhandlungen auf falschen Haushaltsplanungen, kann das leicht die geplanten Investitionsvorhaben zu Fall bringen oder/und gegebenenfalls zu Nachtragshaushalten führen.

Alle am Haushaltsplanungsprozess Beteiligten wissen, wie aufwändig und schwierig die Verabschiedung von Nachtragshaushalten werden kann, da alle Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse erneut durchlaufen werden müssen. Deshalb sollten alle tariflichen Änderungen so früh wie möglich in die Planungen einfließen.

Excel & Word

Die Verwaltungen, in denen Personalcontrolling im Rahmen der strategischen Personalarbeit als Basis für künftige Budgetplanungen noch mit Excel und Word durchgeführt wird, stehen vor beachtlichen Herausforderungen: Unterschiedliche Dateiversionen und mehrfach redundante Listen kursieren, und Datenschutzbestimmungen können nicht eingehalten werden.

Diese Kommunen kommen aufgrund der Komplexität des neuen Vertragswerks in der Regel nicht umhin, sich nach einer entsprechenden Software umzusehen. Sie haben sonst kaum noch eine Chance, das Vertragswerk mit einem halbwegs vertretbaren Aufwand termingerecht umzusetzen.

Selbst Verwaltungen, in denen Softwarelösungen die Komplexität der tariflichen Vorgaben automatisiert oder teilautomatisiert ­erledigen, müssen die Aktualisierungen aus den genannten Gründen zeitnah von ihren Software-Vertragspartnern einfordern und in ihre Systeme implementieren.

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