Seit Ende November ist die KI-Anwendung ChatGPT frei zugänglich und erreicht immer mehr Nutzerinnen und Nutzer, darunter auch viele Schüler. Das Ministerium für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen stellt den Schulen daher einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-Anwendungen zur Verfügung.
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Ein sicherer Umgang mit KI-Anwendungen wird für die Zukunft in Ausbildung, Studium und Beruf immer wichtiger.“
(Bild: Shafay – stock.adobe.com)
Die Arbeit mit Text-Robotern soll an Nordrhein-Westfalens Schulen nicht kategorisch verboten werden. Das geht aus einem Leitfaden zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) hervor, den das nordrhein-westfälische Schulministerium am Donnerstag in Düsseldorf veröffentlicht hat.
Schüler, die zur Erledigung ihrer Aufgaben Künstliche Intelligenz nutzen, müssen dies aber angeben. Wenn das nicht erfolgt oder wahrheitswidrig verneint wird, wird dies als Verwendung unzulässiger Hilfsmittel und als Täuschungsversuch gewertet.
Solche Fälle hätten dann, den einschlägigen Prüfungsordnungen und Vorschriften entsprechend, die gleichen Konsequenzen wie alle anderen Täuschungen oder Unregelmäßigkeiten, erläutert der Leitfaden. Auch wenn es sich nicht um Plagiate im eigentlichen Sinne handele, gehe es hier um eine Täuschung über die Autorenschaft. Aufgaben sollten bereits präventiv möglichst so gestellt werden, dass sie nicht ausschließlich mit Hilfe von KI erledigt werden könnten.
Einerseits könne KI dazu beitragen, Sprach-, Schreib- und Beurteilungskompetenzen individuell zu fördern, erläuterte das Schulministerium. So könne der Text-Roboter ChatGPT etwa Texte strukturieren, Formulierungs- ebenso wie Korrekturvorschläge anbieten und Schreibprozesse durch direkte Rückmeldungen steuern. Auf der anderen Seite könnten auf diese Weise erstellte Texte aber auch Falschaussagen enthalten und Vorurteile reproduzieren.
ChatGPT ist eine Anwendung, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz umfangreiche Antworten auf Texteingaben erstellt. Der Textroboter kann unter anderem in verschiedenen Sprachen Fragen beantworten, Texte zusammenfassen und bewerten, Gedichte oder auch Computerprogramme schreiben, Texte übersetzen oder Multiple-Choice-Tests erstellen. Das Programm ist in der Lage, auch Zusammenhänge zwischen aufeinanderfolgenden Texteingaben zu berücksichtigen, so dass der Eindruck einer Unterhaltung entsteht.
(ID:49215760)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.