Der Freistaat Sachsen will sein Computer Emergency Response Team, kurz CERT, weiter ausbauen  (momius – stock.adobe.com)
Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung von eGovernment

Sachsen will eGovernment ausbauen und IT-Sicherheit stärken

Das Kabinett des Landes Sachsen hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung von eGovernment in den Landtag eingebracht und den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Informationssicherheit zur Anhörung freigegeben. Ziel der beiden Initiativen ist unter anderem eGovernment im Freistaat an europäische Rahmenbedingungen anzupassen und das sächsische Computernotfallteam zu stärken.

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Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 fordert von „Unternehmen im besonderen öffentlichem Interesse“ mehr Aktivität in Sachen IT-Sicherheit. Ist das eine sinnvolle Neuerung oder nur Mehraufwand ohne Nutzen? (gemeinfrei)
IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Unternehmen im besonderen öffentlichem Interesse

Der aktuelle Entwurf des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sieht vor, dass nicht nur Unternehmen und Organisationen, die zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gehören, Vorkehrungen treffen müssen, um Störungen ihrer IT-Systeme zu vermeiden. Jetzt kommen „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ neu hinzu. Diese müssen zwar nicht so viele Anforderungen wie die KRITIS-Einrichtungen erfüllen, sind in Zukunft aber auch gezwungen, in dieser Hinsicht aktiv zu werden.

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