eGovernment-Rahmenvereinbarung Planungssicherheit für Thüringens Kommunen
Die vom Freistaat Thüringen mit den kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Rahmenvereinbarung soll den Kommunen Planungssicherheit bei eGovernment geben. eGovernment Computing sprach mit den Verantwortlichen über die Hintergründe.
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Frau Schweinsburg, Herr Brychcy, Herr Schubert, eGovernment-Vereinbarungen sind derzeit en vogue. Was zeichnet den Thüringer Ansatz vor anderen vergleichbaren Vereinbarungen aus, und welche Rolle spielte beim Zustandekommen die anstehende Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes?
Schweinsburg: Für uns ist die Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen eGovernment und Informationstechnik zwischen Land und Kommunen eine zentrale Weichenstellung, wie zukünftig die Digitalisierung der Verwaltung in Thüringen weiter vorangetrieben werden kann. Wichtig ist für den Thüringischen Landkreistag, dass die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen auf Augenhöhe erfolgt. Positiv ist auch, dass Finanzierungsfragen über diese Vereinbarung klar und verbindlich geregelt werden.
Brychcy: Die Rahmenvereinbarung zeichnet sich in meinen Augen vor allem dadurch aus, dass sie Finanzierungszusagen des Freistaats festschreibt. Dazu zählen nicht nur die 80 Millionen Euro Fördermittel für den Zeitraum bis 2022, sondern auch die volle Finanzierung für die IT-Verfahren, die aus dem übertragenen Wirkungskreis resultieren. Die Rahmenvereinbarung enthält zudem klare Kooperationsstrukturen über den gesetzlich verankerten Beirat für kommunales eGovernment und stellt die Nachnutzbarkeit von funktionierenden eGovernment-Lösungen in den Vordergrund.
Schubert: Aus meiner Sicht kann der Thüringer Ansatz mit drei Stichworten beschrieben werden: Die Kommunen und das Land verstehen sich als Partner bei der Umsetzung von eGovernment; wir schaffen Berechenbarkeit für beide Seiten; mit der Zusage des Landes, bis 2022 insgesamt bis zu 80 Millionen Euro den Kommunen zur Verfügung zu stellen, bekommen die Kommunen Klarheit bei der Finanzierung. Der Zeitraum bis 2022 ist bewusst gewählt. Bis dahin wollen wir in Thüringen auch mit den Kommunen die Verpflichtungen des OZG umsetzen.
Welche Bedeutung hat das OZG generell für die Thüringer Kommunen?
Brychcy: In erster Linie soll die Rahmenvereinbarung natürlich dazu dienen – wie dies auch in der Präambel steht – der ebenenübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung des Thüringer eGovernment-Gesetzes zu fördern. Diese Zusammenarbeit ist insbesondere für die kleineren Kommunen in Thüringen wichtig, die mit einer Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben alleine überfordert wären.
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) ist ein Gesetz des Bundes, aus welchem sich in erster Linie eine Verpflichtung für die Länder ergibt. Die Kommunen sind davon aber insofern betroffen, als digitale Verwaltung eben überwiegend kommunale Verwaltung bedeutet. Hinzu kommt, dass die im Umsetzungskatalog des IT-Planungsrats identifizierten 575 Verwaltungsleistungen, die im Rahmen der OZG-Umsetzung bis 2022 vollständig elektronisch durchgeführt werden müssen, nur zu 20 Prozent in der Vollzugskompetenz des Bundes liegen. Dementsprechend ist die Rolle und die Bedeutung des OZG auch für die konkreten Umsetzungsfragen aus der Rahmenvereinbarung zu bestimmen.
Darüber hinaus wird man sich im Rahmen der Umsetzung des OZG mit dem Thema der Finanzierung auseinandersetzen müssen, insbesondere vor folgendem Hintergrund:
- Personal zur Umsetzung des OZG,
- Verfahrensanpassungen und Neuordnung von zahlreichen Verwaltungsprozessen sowie
- Umsetzung der Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit.
Herr Schubert, das geplante Kompetenzzentrum 4.0 soll den Thüringer Kommunen „Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung des Thüringer eGovernment-Gesetzes, des Onlinezugangsgesetzes und allgemein der Digitalisierung ihrer Verwaltungen geben“. Wie soll das im Einzelnen aussehen?
Schubert: eGovernment und IT stehen auch in den Kommunen oben auf der Agenda. Das Land hat mit seiner Anwendung „Thavel“ und den vorhandenen Basisdiensten gute Bedingungen für die Umsetzung des OZG und des eGovernmentgesetzes. Demnächst wird es auch eine Richtlinie zur Förderung des eGovernments in den Kommunen geben.
Entscheidend ist nun die Umsetzung in den Kommunen. Hier kann das Kompetenzzentrum in der Fachaufsicht des Thüringer Finanzministeriums einen wichtigen operativen Beitrag leisten – zum Beispiel durch Bearbeitung der Förderanträge der Kommunen, durch die Beratung von Kommunalverwaltungen vor Ort sowie durch Mitarbeit im Rahmen einer FIM-Landes- und Kommunalredaktion.
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