Drittes Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Standesämter werden digital

Von Natalie Ziebolz

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Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung voran. Dank eines neuen Gesetzes sind künftig auch bei den Standesämtern viele Anzeigen und Nachweise digital möglich – oder sogar nicht mehr notwendig.

Vom Krankenhaus ins Standesamt? Der Weg wird frischgebackenen Eltern künftig erspart
Vom Krankenhaus ins Standesamt? Der Weg wird frischgebackenen Eltern künftig erspart
(© motorradcbr – stock.adobe.com)

Innerhalb einer Woche müssen Kinder nach der Geburt bei zuständigen Standesamt gemeldet werden. Für frisch gebackene Eltern oftmals ein Stresstest. Das könnte sich nun jedoch ändern: Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser angenommen, der sich mit der Änderung der personenstandsrechtlichen Vorschriften beschäftigt. Demnach sollen entsprechende Änderungen ab dem 1. Januar 2023 teilweise auch digital möglich sein. Nutzer benötigen dafür nur das mit dem Onlinezugangsgesetz eingeführte Nutzerkonto.

„Unser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung. So kann die Geburt eines Kindes künftig digital dem Standesamt angezeigt werden“, erklärt die Innenministerin. „Wir schonen damit die Nerven junger Eltern und ersparen ihnen zeitraubende Behördengänge. Das ist ein Beispiel für die digitale Verwaltung, die ich mit dem Digitalprogramm meines Ministeriums erreichen will: Schnell, digital und aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger gedacht.“

Gleichzeitig ermöglicht das neue Gesetz den automatisierten Datenaustausch zwischen den Standesämtern. Das heißt, Kunden müssen Nachweise in Form von Urkunden nicht mehr in Papierform vorlegen, sondern das Amt ruft entsprechende Unterlagen selbst ab.

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