Polizeisoftware auf Verfassungswidrigkeit geprüft SPD befürchtet nach Polizei-Software-Urteil „Millionengrab“ für NRW

Quelle: dpa Lesedauer: 2 min |

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Nachdem die Polizei in NRW 39 Millionen Euro für eine Datenanalyse-Software investierte, könnte der Einsatz nun, nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, als verfassungswidrig eingestuft werden.

Das Bundesverfassungsgericht beschließt strenge Vorgaben für die Nutzung der Polizeisoftware
Das Bundesverfassungsgericht beschließt strenge Vorgaben für die Nutzung der Polizeisoftware
(© Klaus Eppele - stock.adobe.com)

Die SPD will nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts wissen, ob Nordrhein-Westfalen wegen einer neuen Datenanalyse-Software für die Polizei „ein verfassungswidriges Millionengrab“ droht. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) müsse schleunigst erklären, welche Konsequenzen er ziehe aus der Klatsche für Regelungen in Hessen und Hamburg, forderte die SPD-Fraktion am Freitag in Düsseldorf.

Hintergrund ist eine Entscheidung der Karlsruher Richter vom Donnerstag. Damit machte das Bundesverfassungsgericht strenge Vorgaben für den Einsatz von Software, die bei der Suche nach Straftätern große Datenbestände analysiert. Die zu laxen Regelungen in Hessen und Hamburg wurden für verfassungswidrig erklärt.

NRW setzt die Software ebenfalls ein. Bayern arbeitet gerade an der Einführung – als Vorreiter für andere Länder und den Bund. Der Freistaat hat mit dem US-Unternehmen Palantir einen Rahmenvertrag geschlossen, damit alle anderen Polizeien dessen Programm ohne zusätzliche Vergabeverfahren übernehmen können.

NRW habe für 39 Millionen Euro Palantir-Software angeschafft und Beamte zur Nutzung geschult – nun müsse im Innenausschuss des Landtags geklärt werden, ob die Ausgaben auf einer Fehleinschätzung beruhten, forderte die innenpolitische Sprecherin der Oppositionsfraktion. „Den Richterspruch aus Karlsruhe kann und darf der Minister nicht überhören.“

Prävention von Straftaten

Das Programm durchforstet die verschiedenen Datenbanken der Polizei, um Querverbindungen zu entdecken, die den Ermittlern sonst vielleicht nie auffallen würden. Das soll der Polizei helfen, potenziellen Tätern auf die Spur zu kommen, noch bevor sie eine Straftat begehen können. Für die Verfassungsrichter ist dies grundsätzlich auch ein legitimer Zweck. Allerdings sei der Einsatz der Software bisher in viel zu vielen Fällen erlaubt, die auch Daten Unbeteiligter beträfen.

Das Urteil betrifft ausschließlich die Datenanalyse zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Als Kläger waren Journalisten, Anwältinnen und Aktivisten aufgetreten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte im Herbst noch eine dritte Verfassungsbeschwerde wegen der NRW-Software eingereicht. Diese war in dem Verfahren aber nicht mehr berücksichtigt worden.

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