86. Konferenz der Datenschutzbeauftragten

Schutz der Bürgerrechte im eGovernment mit OSCI

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Mit der Entschließung zur „Stärkung des Datenschutzes im Sozial- und Gesundheitswesen“ fordert die Konferenz angesichts der mit dem zunehmenden Wettbewerb im Sozial- und Gesundheitswesen verbundenen Risiken für die informationelle Selbstbestimmungen die Stärkung der Schutzrechte für die Privat- und Intimsphäre von Patienten und Versicherten.

Hier appellieren die Datenschützer des Bundes und der Länder an die Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder:

  • Bei der Nutzung neuer technischer Möglichkeiten muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unverzichtbares Grundrecht von vornherein berücksichtigt werden (privacy by design). Die Entwicklung datenschutzfreundlicher Technologien, zum Beispiel von Anonymisierungs-, Pseudonymisierungs- und Verschlüsselungsverfahren, sollte gefördert und deren Einsatz nach dem aktuellen Stand der Technik gesetzlich abgesichert werden.
  • Die Telematikinfrastruktur ist umgehend und funktionsfähig so zu realisieren, dass die medizinische Kommunikation zwischen den Beteiligten im Gesundheitsbereich vertraulich und zuverlässig realisiert wird und die Patientinnen und Patienten praktisch in die Lage versetzt werden, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen.
  • Für die zunehmende Einschaltung technischer Dienstleister durch Leistungserbringer, insbesondere niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, müssen angemessene datenschutzgerechte gesetzliche Regelungen verabschiedet werden.

In ihrer Entschließung „Sichere elektronische Kommunikation gewährleisten – Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen und weiterentwickeln“ setzt sich die Konferenz für die Förderung der Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Kommunikation ein. Sie fordert, dass der öffentliche Bereich mit gutem Beispiel vorangeht und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unter Verwendung des in Bremen entwickelten Standards OSCI-Transport flächendeckend einsetzt.

Dazu die Datenschützer in ihrer Erklärung: „Für die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung steht mit dem Online Services Computer Interface (OSCI-Transport) bereits seit einigen Jahren ein bewährter Standard zur Verfügung, den die Datenschutzkonferenz bereits im Jahr 2005 mit der Entschließung 'Sicherheit bei eGovernment durch Nutzung des Standards OSCI' Bund, Ländern und Kommunen empfohlen hat. Das sogenannte Verbindungsnetz, über das nach dem Netzgesetz ab 2015 jegliche Datenübermittlung zwischen den Ländern und dem Bund erfolgen muss, stellt hingegen nur eine Verbindungsverschlüsselung zwischen den Übergabepunkten zur Verfügung.“

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