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Die EA-Verfahrensklärung
Im Freistaat Sachsen übernimmt die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners die Landesverwaltung, der EA ist zentral bei der Landesdirektion Leipzig angesiedelt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der EA auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen angewiesen, da im kommunalen Umfeld ein Großteil der Geschäftsprozesse abläuft, die aus Sicht eines Unternehmens zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind. Als Pilotkommunen zur Erhebung der Inhalte wurden die Landeshauptstadt Dresden, der Vogtlandkreis sowie die kreisangehörigen Städte Plauen und Oelsnitz nominiert. Verstärkt wurde die Pilotregion durch die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern sowie die Landesverwaltung.
Viele Bundesländer haben bis zuletzt darüber diskutiert, wo der einheitliche Ansprechpartner verortet werden sollte. In Sachsen bestand das Ziel in der Klärung, für was er eigentlich angesprochen werden kann und wie die Prozesse fachlich durchgeführt werden können.
Zur Erarbeitung der fachlichen Inhalte haben sich die Kommunen und das Land für die PICTURE-Methode entschieden, da diese eine einfache, verständliche und vor allem akteursübergreifend einheitliche und wiederverwendbare Form der Prozessbeschreibung darstellt, indem sie 24 auf die Verwaltung angepasste Prozessbausteine bereitstellt.
Insgesamt wurde ausgehend von einer initialen Prozesserhebung von mehr als 700 Prozessen in der Landeshauptstadt Dresden in Abstimmung mit den Pilotregionen und der Landesverwaltung ein Bestand von rund 50 Referenzprozessen im Prozessregister abgelegt. Allein in den kommunalen Pilotregionen wurden dazu in der zweiten Jahreshälfte 2009 mehr als 150 Interviews zur Erhebung des Prozesswissens durchgeführt, auf deren Basis die Prozesse modelliert und qualitätsgesichert wurden. Ferner wurden 501 zuständige Stellen in Sachsen mit personalisierten Zugängen für das Prozessregister versorgt, um ausgewählte Pflichtmerkmale der Referenzprozesse auf die lokalen Besonderheiten vor Ort anzupassen. Fast 1.000 Nutzer haben dazu einen erfolgskritischen Beitrag geleistet.
Aktuell steht ein landesweites PICTURE-Prozessregister in einer ersten Ausbaustufe bereit, auf das alle zuständigen Stellen in Sachsen Zugriff haben und in dem die wichtigsten EU-DLR-relevanten Prozesse hinterlegt sind. Bis Ende des Jahres 2009 wurde das Prozessregister zur zentralen Komponente des Verfahrensauskunftssystems des sächsischen EA ausgebaut und zum 29. Dezember für den EA in Sachsen freigeschaltet. Im Laufe des Jahres 2010 wird dieser Bestand sukzessive um weitere Beschreibungen ergänzt. Es liegt nun ein Dienst vor, der allen Akteuren in ihren Bestrebungen zur Verwaltungsmodernisierung von Nutzen sein kann.
In Bezug auf die Kernherausforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie bestehen konkrete Nutzenpotenziale.
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