EU-Benchmark Personenbezogene Daten sind die eGovernment-Zukunft
Die Europäische Kommission hat Studien zur eGovernment- und Open-Data-Entwicklung vorgelegt. Erstmals wird Deutschland im Bereich eGovernment für einen der vorderen Plätze gehandelt. eGovernment Computing stellt die wichtigsten Ergebnisse vor.
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Das diesjährige eGovernment Benchmark beleuchtet in der 15. Ausgabe den Status der digitalen Transformation der Regierungen Europas und inwieweit öffentliche Institutionen die notwendigen Weichenstellungen vornehmen, um ihre gemeinsamen eGovernment-Ziele zu erfüllen. Die Studie bezieht dabei Ergebnisse zur Verfügbarkeit und Qualität digitaler Services aus den Vorjahren 2016 und 2017 ein. Zu den bewerteten öffentlichen Leistungen zählen unter anderem die Bereiche Umzug, Automobilbesitz und -nutzung, Unternehmensgründung sowie Jobsuche und -verlust.
Demnach bietet Europas öffentlicher Sektor fortlaufend zusätzliche Leistungen online an: Die Verfügbarkeit stieg innerhalb der letzten vier Jahre um weitere 13 Prozentpunkte auf einen Reifegrad von 85 Prozent.
Klarer Nutzerfokus kommt Anwendern zugute
Europas Leistungsfähigkeit im eGovernment entwickelt sich laut Studie zudem fortlaufend weiter. Die Nutzerzentrierung liegt europaweit bei 82 Prozent und erfasst, wie umfassend und zugleich benutzerfreundlich ein Dienst online bereitgestellt wird. Aufgrund einer verbesserten mobilen Nutzerfreundlichkeit sind drei von fünf Leistungen (62 Prozent) nun auch über das Smartphone zugänglich und können jederzeit an jedem Ort genutzt werden. Zudem können Bürger und Unternehmen zunehmend Dokumente digital senden wie erhalten und Papier einsparen – der Indikator „eDokumente“ liegt bei 63 Prozent. Der Reifegrad von 88 Prozent beim Anwender-Support belegt, dass die Öffentliche Verwaltung hier große Bemühungen unternimmt. Über Online-Chats und weitere Kanäle erhalten Anwender Unterstützung, um relevante Informationen leichter zu finden oder Online-Formulare korrekt auszufüllen.
Niels van der Linden, Principal Consultant and Leiter des Projekts eGovernment Benchmark bei Capgemini Invent interpretiert dies so: „Die diesjährigen Ergebnisse verdeutlichen, dass die Regierungen Europas ihre öffentlichen Leistungen zunehmend an den Bedürfnissen von Bürgern und Unternehmen ausrichten.“ Damit werde der heterogenen Zielgruppe aus nationalen und europäischen Nutzern und ihren digitalen Verhaltensweisen Rechnung getragen. Indem Angebote fortlaufend anhand der Nutzerpräferenzen verbessert würden, schaffen Behörden umfassendere und zugänglichere Dienste.
Die zunehmende Personalisierung digitaler behördlicher Dienstleistungen trägt, laut Studie, zudem dazu bei, den individuellen Bedürfnissen der Nutzer zu besser zu entsprechen und die Dienstleistungen einem breiteren Empfängerkreis von Bürgern und Unternehmen zugänglich zu machen. Personenbezogene Daten nähmen eine Schlüsselrolle beim Angebot personalisierter Leistungen ein, etwa beim Once-Only-Prinzip.
Dieses sieht vor, dass Bürger und Unternehmen die Möglichkeit haben, bestimmte Informationen für verschiedene Leistungen nur einmal mitzuteilen. Wann immer personenbezogene Informationen für Anträge oder zur Leistungserbringung herangezogen werden, benötigt der Anwender eine gewisse Kontrolle über die zu verarbeitenden Daten: In der Tallinn-Erklärung von 2017 haben die verantwortlichen Minister der EU- und EFTA-Staaten Prinzipien wie Offenheit und Transparenz bekräftigt und betont, dass Anwender selbst ihre von staatlichen Behörden genutzten personenbezogenen Daten digital verwalten können sollen. Allerdings wurde diese Ambition bislang nur rudimentär umgesetzt; der aktuelle Indikator „Transparenz bei personenbezogenen Daten“ liegt bei 54 Prozent.
Gleichzeitig birgt die Zunahme von online angebotenen Leistungen jedoch auch zusätzliche Sicherheitsrisiken. Bei der neu eingeführten Bewertung zur Cyber-Sicherheit von 3.500 öffentlichen Webseiten wurden grundlegende Sicherheitsaspekte, etwa die Verwendung des Transferprotokolls HTTPS und des Internetstandards IPv6, überprüft. Das Resultat belegt den Handlungsbedarf eindeutig: Weniger als 10 Prozent der untersuchten Webseiten bestanden den durchgeführten Test.
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