Wer Hassbotschaften und Gewaltfantasien verbreitet, fühlt sich im Internet oft besonders sicher. Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität soll dem etwas entgegensetzen.
Wer Straftaten im Netz begeht muss künftig mit schärferer Verfolgung rechnen
Bundestag und Bundesrat haben den Weg frei gemacht für das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Sowohl das Parlament als auch die Länderkammer stimmten am Freitag in Berlin einem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum Zugriff auf Handynutzer-Daten zu. Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dafür, AfD und FDP dagegen, Grüne und Linke enthielten sich.
Die ausstehende Neuregelung zu diesen so genannten Bestandsdaten hatte auch das neue Gesetz zu Hass und Hetze aufgehalten, mit dem es inhaltliche Überschneidungen gibt. Bundestag und Bundesrat hatten diesem zwar bereits im Sommer zugestimmt, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stoppte es jedoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
„Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen. Menschenverachtung, Rassismus, Antisemitismus – all das ist im Netz allgegenwärtig. Und in der Pandemie oft noch aggressiver als zuvor“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen sind keine Meinungsäußerungen, sondern Straftaten, die konsequent verfolgt werden müssen.“
Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss damit künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben.
Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen. Sind die Passwörter bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert, werden sie auch genauso übermittelt.
Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, etwa das Auto anzuzünden, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet droht Gefängnis von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Antisemitische Motive gelten als strafverschärfend.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sprach von einem wichtigen Schritt, mahnte aber: „Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Nach der personellen Aufstockung beim Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz brauchen wir in den Behörden und in der Justiz auch mehr Sensibilität für Antisemitismus.“
Derzeit ist es nur strafbar, wenn man bereits begangene Taten öffentlich befürwortet, künftig gilt das auch für angekündigte Delikte. Neben Bundes- und Landespolitikern werden künftig zudem auch Kommunalpolitiker ausdrücklich unter den besonderen Schutz des Strafgesetzbuches gestellt. Für Angriffe auf medizinisches Personal in Notaufnahmen, auf Ärzte und Pfleger, sollen künftig bis zu fünf Jahre Haft drohen, wie heute schon für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten.
Die Voraussetzung für diese Neuregelung ist der am Mittwoch im von Bundestag und Bundesrat besetzten Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss über neue Zugriffsregeln für die Daten von Handynutzern. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Vorgaben zum Zugriff auf Bestandsdaten im vergangenen Jahr beanstandet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt.
Es geht um die sogenannten Bestandsdaten, zu denen neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers gehören. Sie umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails. Betroffen von der Einigung sind aber auch Nutzungsdaten, die Anbieter benötigen, um die Inanspruchnahme ihrer Dienste zu ermöglichen und abzurechnen.
Vorgesehen ist nun unter anderem, dass Nutzungsdaten nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch zur Verfolgung weniger schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten genutzt werden dürfen. Eine Herausgabe von Passwörtern soll nur bei besonders schweren Straftaten in Betracht kommen. Telekommunikationsanbieter sollen außerdem Auskunft zu Bestandsdaten nur zur Verfolgung besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten erteilen dürfen.
„Ohne das Gesetz würden die Behörden ab dem 1. Januar des kommenden Jahres ohne die Möglichkeit dastehen, beispielsweise bei online geposteten kinderpornografischen Inhalten den dahinter stehenden Nutzer durch eine Bestandsdatenabfrage auch tatsächlich zu identifizieren“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU).
Stand: 08.12.2025
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Grüne und FDP hatten zuletzt noch Bedenken bei der geplanten Bestandsdatenregelung gehabt. Der Vertreter Baden-Württembergs beim Bund, Andre Baumann, sagte der Deutschen Presse-Agentur, bei den neuen Regeln gebe es nun Licht und Schatten. „Den einen oder anderen handwerklichen Fehler konnten wir nicht ausmerzen.“ Datenabfragen müssten verhältnismäßig sein, damit sie am Ende auch vor dem Verfassungsgericht Bestand haben könnten. „Das heißt: geringe Regelverstöße wenig Daten, schwere Taten viele Daten. Es kann nicht sein, dass bei kleinen Ordnungswidrigkeiten wie fälschlich benutzter Wappen gleich die gesammelten Telemedienbestandsdaten abgerufen werden können. Dies ist zukünftig erst bei schweren Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten möglich.“
FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae erklärte hingegen, Sicherheitsbehörden könnten immer noch zu leicht Bestands- und Nutzungsdaten abfragen. „Auch die Zugriffsmöglichkeiten für die verdeckt und geheim agierenden Nachrichtendienste wurden gar nicht oder nur mit Samthandschuhen angepackt.“ Es drohe ein erneutes Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht.