Signaturlösungen ausgewählter EU-Mitglieder im Vergleich Nationale Eigentümlichkeiten behindern Einführung der eSignatur

Autor / Redakteur: Sara Hofmann / Manfred Klein

Der Einsatz von eGovernment-Lösungen macht den Schutz von persönlichen Daten immer wichtiger. Deshalb werden elektronische Signaturen verstärkt eingesetzt. Die Vorgaben der EU-Kommission für die elektronische Signatur werden jedoch in den verschiedenen Mitgliedsstaaten ganz unterschiedlich umgesetzt – sowohl technisch wie auch juristisch.

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Der Einsatz von Signaturanwendungen über Ländergrenzen hinweg steht also weiterhin in den Sternen. Eine an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster entstandenen Arbeit sucht Lösungen aus diesem Dilemma. eGovernment Computing stellt die Arbeit in Auszügen vor.

Die am 13. Dezember 1999 erlassene EG-Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturrichtlinie) hat das Ziel, die Akzeptanz des europaweiten elektronischen Geschäftsverkehrs zu gewährleisten und die Entwicklung inkompatibler Signaturgesetze zu verhindern. Neben technischen und administrativen Rahmenbedingungen enthält die Signaturrichtlinie Regelungen zur Rechtswirkung elektronischer Signaturen sowie zur Haftung der Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA).

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